Allgemeine Hinweise

Dies ist die Seite der Studienfachberatung für bereits immatrikulierte Psychologiestudierende der Universität Leipzig. Sie finden hier allgemeine Informationen zu studiengangsübergreifenden Fragen (siehe unten stehende FAQs). Wenn Ihr Anliegen damit nicht beantwortet ist, informieren Sie sich bitte zunächst in den Studienführern, Ordnungen und Modulbeschreibungen.

Für folgende Studiengänge bieten wir eine Studienfachberatung an. Sie finden dort die jeweiligen Ansprechpartner:innen:

Immatrikulierte Psychologiestudierende beachten bitte, dass Sie sich bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung oder Rücktritt von Modulen bzw. Prüfungen direkt an das Studienbüro wenden.

FAQs Allgemeine Regelungen

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss für Psychologie?

Dafür gibt es eine Vorlage. Ihren Antrag schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Prüfungsausschuss für Psychologie
z.Hd. Almut Löhrmann
Talstraße 33
04103 Leipzig

 

Mögliche Gründe für eine Antragsstellung an den Prüfungsausschuss sind:

- Prüfungsterminverlegung auf Nach- und Wiederholungszeitraum

Das ist nur im Ausnahmefall möglich sofern schwerwiegende Gründe die Absolvierung im regulären Prüfungszeitraum nicht zulassen; dem Antrag sind Nachweise über den Verhinderungsgrund beizufügen (Urlaub gehört nicht dazu).

- Antrag auf 2. Wiederholung einer Modulprüfung

Der Antrag soll Erläuterung der Gründe des zweimaligen Nichtbestehens enthalten, Informationen dazu werden im Einzelfall per Bescheid mitgeteilt.

- Genehmigung externer Gutachter für Bachelor- und Master-Arbeiten:

Informationen finden Sie in dieser Präsentation

- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten:

Das ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn Gründe, die der Studierende nicht selbst zu verantworten hat, eingetreten sind. Die Kenntnisnahme der Verlängerung der Bearbeitungszeit ist vom Gutachter durch Unterschrift auf dem Antrag zu bekunden.

Im Rahmen des B.Sc. Psychologiestudiums müssen Sie 30 sogenannte Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) nachweisen. Vpn-Stunden werden für die Teilnahme an psychologischen Studien vergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Studien zwingend am Institut für Psychologie unserer Universität absolviert werden müssen. Die Teilnahme wird per Unterschrift auf diesem Dokument bestätigt. 

Alle wichtigen Informationen zu Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums finden Sie auf diesen Seiten des Studienbüros [Link].

Wie komme ich zu einem Thema für meine Bachelor- oder Masterarbeit, und welche Fristen muss ich beachten?

Die Anforderungen und Fristen für die Anfertigung von Bachelorarbeiten sowie die Modalitäten der Themenvergabe werden in dieser Präsentation erklärt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit erst anmelden können, wenn Sie 120 erworbene Leistungspunkte im B.Sc. Psychologie nachweisen können.

 

Richtlinien für die Gestaltung von Bachelor- und Masterarbeiten

Die Richtlinien für die Bachelorarbeiten finden Sie in folgender Präsentation.

Die Richtlinien für die Masterarbeiten finden Sie in folgender Präsentation.

 

Hinweise zur Auswahl der Betreuer:innen/Gutachter:innen

Im Regelfall werden Qualifizierungsarbeiten am Institut für Psychologie angefertigt. Gelegentlich kann es sich jedoch aus inhaltlichen Gründen ergeben, dass eine Kooperation außerhalb des Instituts für Psychologie sinnvoll ist. Beachten Sie, dass in diesem Fall eines der beiden Gutachten zwingend durch eine:n Professor:in oder Gastprofesor:in des Instituts für Psychologie angefertigt werden muss. Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt auf, stellen Ihr Thema vor und bitten um die Übernahme der Begutachutng.

Die Regelungen zur Betreuung/Begutachtung institutsinterner bzw. – externer Graduierungsarbeiten sind in dieser Präsentation zusammengefasst.

Diese Präsentation enthält nochmal ausführlichere Informationen zum Thema der Abschlussarbeiten am Institut.

Wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen wollen (z.B. für ein Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt) müssen Sie einen Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat einreichen. Nähere Hinweise sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Wie erhalte ich mein Zeugnis?

Die Zeugnisdokumente werden ausgestellt, wenn alle für den Studienabschluss erforderlichen Modulergebnisse vorliegen und die Bachelor- oder Masterarbeit von beiden Gutachtern bewertet wurde. Die Abschlussdokumente für Bachelor und Master Psychologie werden i.d.R. persönlich im Studienbüro während der Sprechzeiten abgeholt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Laufzettel und Alumnibescheinigung, die Sie bei Abgabe der Bachelor- /Masterarbeit erhalten haben, ausgefüllt mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich, die Dokumente per Einschreiben zuzuschicken. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich, die handschriftlich zu unterschreiben ist und die Zieladresse enthalten muss (Laufzettel und Alumnibescheinigung sind vorher einzureichen).

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