Foto- und Filmaufnahmen im Botanischen Garten der Universität Leipzig
Der Botanische Garten der Universität Leipzig bietet eindrucksvolle Kulissen für Foto- und Filmaufnahmen – von atmosphärischen Einzelaufnahmen bis hin zu aufwendigeren Projekten. Die Vielfalt an Pflanzen und Landschaften ermöglicht es, unterschiedlichste Motive stimmungsvoll in Szene zu setzen.
Private Aufnahmen
Fotografieren zu rein privaten Zwecken ist sowohl im Garten als auch im Museum erlaubt – ohne besondere Genehmigung. Wir bitten dabei um Rücksichtnahme auf Pflanzen, Einrichtungen und andere Gäste:
- Bitte bleiben Sie auf den Wegen und betreten Sie keine Beete.
- Entfernen Sie keine Schilder oder Markierungen.
- Die Verwendung von Blitz und Stativ ist gestattet, solange andere Besucher:innen nicht behindert werden.
Nicht-private, aber nicht-kommerzielle Aufnahmen
Für nicht-kommerzielle Aufnahmen mit weiterem Zweck – z. B. für persönliche Websites, Bewerbungen oder Studienprojekte – ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Kommerzielle und redaktionelle Produktionen
Foto- und Filmaufnahmen zu kommerziellen oder redaktionellen Zwecken bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung.
Für alle Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mailadresse garten(at)uni-leipzig.de und unsere Mitarbeiter:innen melden sich bei Ihnen.
Allgemeine Hinweise für Aufnahmen
Damit alle Gäste ihren Besuch genießen können und unsere Pflanzen geschützt bleiben, gelten folgende Grundsätze:
- Aufenthalt nur auf den Wegen – weder Personen noch Equipment gehören in die Beete.
- Pflanzen dürfen nicht berührt werden.
- Keine Beschilderung entfernen oder verstellen.
- Blitz, Stativ und Licht sind erlaubt, sofern sie keine Behinderungen verursachen oder Pflanzen durch Hitze gefährden.
- Hochleistungslichter oder Scheinwerfer nur nach vorheriger Absprache.
- Dreharbeiten finden während des normalen Besucherbetriebs statt – bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste.
- Drohnenflüge sind untersagt, es sei denn, sie wurden separat genehmigt.
- Persönlichkeitsrechte sind zu wahren: Keine Aufnahmen von Besucher:innen ohne deren ausdrückliche Zustimmung.
- Mitbringen von pflanzlichen Requisiten (z. B. Blumensträuße) ist nur nach vorheriger Rücksprache erlaubt.