zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Diese Fotografie zeigt Studierende im hochsommerlichen Leibnizforum.
Studierende im hochsommerlichen Leibnizforum, Foto: Swen Reichhold

Allgemeine Hinweise

Das Institut für Psychologie bietet für die Immatrikulation im jeweiligen Wintersemester folgende Studiengänge an:

Für alle oben genannten Studiengänge sind auch Bewerbungen zur Zulassung in höhere Fachsemester möglich. 

Auf den Seiten der einzelnen Studiengänge finden Sie inhaltliche Beschreibungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bitte lesen Sie sich alles aufmerksam durch. Sie finden dort auch die Ansprechpartner:innen für die jeweiligen Studiengänge.

FAQs

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) von Studienbewerber:innen und Interessierten an unseren Psychologie-Studiengängen.

Wenn Ihr Anliegen damit nicht beantwortet ist, kontaktieren Sie bitte die Studienkoordinatorin Frau Dr. Müller per E-Mail.

 

Wie bewerbe ich mich für den Studiengang B.Sc. Psychologie?

Für den Bachelorstudiengang Psychologie wird das dialogorientierte Bewerbungsverfahren angewendet. Zur Bewerbung ist eine Registrierung im Bewerbungsportal  hochschulstart.de erforderlich. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Bewerber:in-ID (BID) und eine Bewerber:in-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Im Anschluss erfolgt die Bewerbung über das Bewerbungsportal der Universität Leipzig (AlmaWeb). Auf folgender Seite finden Sie die Bewerbungsfristen.

Mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal uni-assist. Hinweise zur Bewerbung finden Sie auf dieser Seite.

Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze im B.Sc. Psychologie vergeben?

Nach Vorabzug einer kleinen Quote für internationale Bewerber:innen (10 %), Zweitstudienbewerber:innen (3 %)  und Bewerber:innen mit anerkannter Härtefallregelung (2 %) werden die dann noch zur Verfügung stehenden Studienplätze ab dem Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 nach folgenden Kriterien vergeben:

  • 10 % anhand der Anzahl der Wartesemester (maximal 7 Wartesemester sind anrechenbar, nachrangige Kriterien sind die Abiturnote und das Absolvieren eines sozialen Dienstes)
  • 10 % anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung (nachrangiges Kriterium ist die Anzahl der Wartesemester)
  • 10 % anhand des Ergebnisses des Studieneignungstests Psychologie (kein nachrangiges Kriterium, bei Ranggleichheit wird gelost)
  • 70 % anhand einer Mischquote, bei der die Note der Hochschulzugangsberechtigung mit 60 % und das Ergebnis des Studieneignungstests mit 40 % gewichtet wird (kein nachrangiges Kriterium, bei Ranggleichheit wird gelost). Für das Wintersemester 2023 erfolgte die Berechnung der Zulassungspunkte anhand der folgenden Formel: (5 - Abiturnote) * 0,6 + Prozentrang_Studieneignungstest * 0,03 * 0,4

Die Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre finden Sie in der FAQ „Informationen zum Numerus clausus (NC)".

  • Aktuelle Informationen zum Studieneignungstest (Anmeldung, Testorte und Testtermine, Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr) finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
  • Die Anmeldung zur Testteilnahme 2024 erfolgt im Zeitraum vom 15.12.2023 bis einschließlich 15.02.2024 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de.
  • Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
  • Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Universität Leipzig wird der Prozentrang verwendet.
  • An der Universität Leipzig wird für die Berechnung der Zulassungspunkte in der sogenannten Mischquote die Abiturnote mit 60 % und der Prozentrang des Testergebnisses mit 40 % gewichtet:

Zulassungspunkte = (5 – Abiturnote) * 0,6 + Prozentrang_Studieneignungstest * 0,03 * 0,4.

  • Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann bei einer weniger guten Abiturnote bessere Zulassungschancen eröffnen. Auch bei einer sehr guten Abiturnote kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein (  https://youtu.be/mX0XqjSWBL0). Wir wollen dies anhand des folgenden Rechenbeispiels noch einmal verdeutlichen. Falls Sie die Tabelle nicht vollständig sehen, müssen Sie auf Ihrem Endgerät nach links oder rechts wischen oder anders die Tabelle bewegen.

Bewer-ber:in

Abiturnote

Prozentrang Studieneignungstest

Zulassungspunkte*

Rangplatz

A

1,0

Keine Teilnahme

2,4

4

B

1,0

80

3,392

1

C

1,8

96

3,1104

2

D

2,5

75

2,43

3

*Der/die letzte Bewerber:in, die 2023 ein Studienplatzangebot in der Mischquote an der Universität Leipzig erhalten konnte, erreichte 3,0856 Zulassungspunkte.

 

 

 

Der Numerus clausus (NC) zulassungsbeschränkter Studiengänge wird nach dem Ende jedes Bewerbungsverfahrens neu ermittelt. Er gibt an, bis zu welchem Kriterium Bewerber:innen in den Vorjahren ein Studienplatzangebot erhalten haben.

 

Bis 2022 erfolgte die Auswahl der Bewerber:innen für den B.Sc. Psychologie anhand der Kriterien Abiturnote bzw. Wartesemester. Die NC-Werte bis 2022 können Sie zur Orientierung auf dieser Seite (https://www.uni-leipzig.de/studium/vor-dem-studium/bewerbung/nc-tabelle) einsehen.

 

Seit 2023 wird das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs bei der Auswahl der Bewerber:innen berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die NC-Werte für die Zulassungen in den einzelnen Vergabekategorien (siehe auch FAQ „Auswahlkriterien für den Studiengang B.Sc. Psychologie). Falls Sie die Tabelle nicht vollständig sehen, müssen Sie auf Ihrem Endgerät nach links oder rechts wischen oder anders die Tabelle bewegen.

 

Quote

Warte-semester

Abitur

Prozentrang 

Studieneignungstest

Punktzahl: Abitur + Studieneignungstest*

2023

7

(und Abitur-note 1,4)

1,0

(und 4 Warte-semester

100

(bei Ranggleichheit gelost)

3,0856**

(bei Ranggleichheit gelost)

* Formel zur Berechnung: (5 – Abiturnote) * 0,6 + Prozentrang_Studieneignungstest * 0,03 * 0,4

** Der/die letzte Bewerber:in, die 2023 ein Studienplatzangebot erhalten konnte, hatte einen Abiturschnitt von 1,8 und im Studieneignungstest einen Prozentrang von 94.

 

Die Präsentation zum digitalen Tag der offenen Tür vom 11. Januar 2024 finden Sie in der folgenden Datei.

Kann ich den Studiengang B.Sc. Psychologie im Zweitstudium studieren?

Bewerbungen um einen Zweitstudienplatz sind möglich, wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule abgeschlossen haben. Es gibt eine festgelegte Quote von 3 % der Studienplätze im B.Sc. Psychologie, die an Zweitstudienbewerber:innen vergeben werden.

Die Bewerbung zum Zweitstudium erfolgt wie für das Erststudium (siehe FAQ „Bewerbung für den Studiengang B.Sc. Psychologie“) durch eine Registrierung über das Portal dosv.hochschulstart.de und die die anschließende Bewerbung über das AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.

Im Zuge der Bewerbung stellen Sie einen Antrag auf Zweitstudium. Hierzu müssen Sie eine schriftliche Begründung Ihres Zweitstudienwunsches (ca. eine A4-Seite) einreichen. Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt anhand der Abschlussnote des Erststudiums und der Bewertung Ihrer Begründung für den Zweitstudienwunsch.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite.

Ich habe keine allgemeine Hochschulreife (Abitur). Kann ich mich trotzdem für den Studiengang B.Sc. Psychologie bewerben?

Laut §2 der Studienordnung für den Studiengang B. Sc. Psychologie können Sie sich bewerben, wenn Sie eine „fachgebundenen Hochschulreife“ nachweisen. Auf Ihrem Zeugnis muss dann vermerkt sein, welche Fächer/Fachrichtungen an einer Hochschule studiert werden können (der Bereich Naturwissenschaften/Biologie/Medizin/Psychologie sollte explizit aufgeführt sein).

Mit einer allgemeinen „Fachhochschulreife“ ist ein Studienbeginn dagegen nicht möglich. Wenn Sie jedoch 2 Semester an einer Fachhochschule in einem fachlich verwandten Fach studiert haben und entsprechende Leistungen erbracht haben, könnten Sie sich um einen Studienplatz im B.Sc. Psychologie bewerben (§18 (7) des Sächsischen Hochschulgesetzes).

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Webseiten der Universität Leipzig.

Aktuelles Informationsmaterial zur Bewerbung um einen Studienplatz in einem unserer spezialisierten M.Sc. Psychologie-Studiengänge finden Sie auf den Webseiten unserer Fakultät (Link).

  • M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft
  • M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Gehirn und Verhalten

Unter dem Abschnitt „Bewerbung auf einen Masterstudienplatz“ erhalten Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung.

Unter dem Abschnitt „Individuelle Bewerbungsverfahren der Masterstudiengänge“ erhalten Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, zum Auswahlverfahren und den einzureichenden Bewerbungsunterlagen.

Um einen Studienplatz in unseren spezialisierten Masterstudiengängen der Psychologie zu erhalten, mussten Bewerber:innen zum Wintersemester 2023/24 folgende Zulassungspunkte erzielt haben:

  • M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie:
    • 104 Zulassungspunkte im Hauptverfahren
    • mindestens 102 Zulassungspunkte im Nachrückverfahren
  • M.Sc. Arrbeit, Bildung und Gesellschaft:
    • 105 Zulassungspunkte im Hauptverfahren
    • 100 Zulassungspunkte im Nachrückverfahren
  • M.Sc. Gehirn und Verhalten:
    • 95 Zulassungspunkte im Hauptverfahren
    • mindest 92 im Nachrückverfahren

Die Berechnung der Zulassungspunkte können Sie der Auswahlsatzung (§3 (4) a-c) entnehmen. Das Dokument ist auf dieser Webseite im Downloadbereich (rechts) verfügbar.

Wie kann ich in ein höheres Fachsemester des Studiengangs B.Sc. Psychologie wechseln?

1. Bewerben Sie sich beim Studentensekretariat der Universität Leipzig um einen Studienplatz im entsprechenden Fachsemester. Bitte nutzen Sie dafür das Online-Portal (AlmaWeb). Informationen zu Bewerbungsregelungen und -fristen können Sie auf folgender Seite einsehen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Einstufung in das entsprechende Fachsemester auf Basis bisheriger Studienleistungen (siehe Punkt 2). Studienplätze in höheren Fachsemestern können zudem nur vergeben werden, wenn im entsprechenden Semester Plätze frei werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite.

2. Beantragen Sie die Einstufung in das angestrebte Fachsemester im B.Sc. Psychologie. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss für Psychologie (Talstr. 33, 04103 Leipzig) adressiert. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das vorbereitete Formblatt und beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise. Insbesondere legen Sie bitte Nachweise über Ihre bereits erbrachten Leistungen bei, aus denen die Module incl. Benotung und ECTS-Punkten hervorgehen. Im aktuellen Semester belegte aber noch nicht abgeschlossene Module führen Sie hier bitte ebenfalls mit auf. Kennzeichnen Sie diese Module mit „belegt“. Als Richtwert für eine erfolgreiche Einstufung gelten 30 ECTS-Punkte pro Semester vorrangig in den in Leipzig dafür vorgesehenen Modulen. Aus Ihren Unterlagen muss die inhaltliche Äquivalenz der Module ersichtlich sein. Informationen zu den Studieninhalten des B.Sc. Psychologie in Leipzig finden Sie in den Modulbeschreibungen. Näheres regelt §16 der Prüfungsordnung für den Studiengang B. Sc. Psychologie. Der Bescheid über die erfolgreiche Einstufung in ein höheres Fachsemester muss im Zuge der Bewerbung für den Studienplatz beim Studentensekretariat nachgewiesen bzw. nachgereicht werden. Anträge auf Einstufung in das angestrebte Fachsemester müssen für Bewerbungen zum Sommersemester bis zum 31.12., für Bewerbungen zum Wintersemester bis 30.06. an den Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Was muss ich beachten, wenn ich den Schulabschluss/B.Sc. Abschluss im Ausland erworben habe?

Mit einem internationalen Schulabschluss oder einem internationalen Bachelorabschluss bewerben Sie sich über das Portal uni-assist für einen Studienplatz an der Universität Leipzig.

Informationen zur Bewerbung um einen Bachelor-Studienplatz finden Sie hier.

Informationen zur Bewerbung um einen Master-Studienplatz finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der fachlichen Zugangsvoraussetzungen für unsere Masterstudiengänge anhand der Unterlagen erfolgt, die Sie im Portal uni-assist hochgeladen haben.

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