Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz an unserer Fakultät interessieren. Welchen Bewerbungsweg Sie einschlagen müssen, hängt von einigen Faktoren ab: Sind Sie Studienanfänger:in oder bewerben Sie sich um einen Masterstudienplatz? Haben Sie einen inländischen oder einen ausländischen Hochschulabschluss? Sind Sie Inländer:in oder EU-Bürger:in oder kommen Sie aus dem Ausland zu uns? Bewerben Sie sich als Studienortwechsler von einer anderen Hochschule für ein höheres Semester? Eine erste Orientierung finden Sie auf dieser Seite.

Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang

Die Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge werden vom Studierendensekretariat der Universität Leipzig koordiniert und betreut. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier

Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren für den B.Sc. Psychologie finden Sie auf der Homepage des Instituts für Psychologie zur Beratung für Studieninteressierte (externer Link) in den FAQs unter "Auswahlkriterien für den Studiengang B.Sc. Psychologie".

 

Bewerbung auf einen Studienplatz im Lehramt Biologie

Die Bewerbungen für die Lehramtsstudiengänge werden vom Studierendensekretariat der Universität Leipzig koordiniert und betreut. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier

Stand: 25.3.24: Diese Seite wurde für das kommende Bewerbungsverfahren aktualisiert. Die Studiengangsdokumente für den neuen M.Sc. Neuroscience and Behavioural Biology finden Sie beim Studiengang (s.u.) unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

BEWERBUNG AUF EINEN MASTERSTUDIENPLATZ

Bewerber mit deutschem Bachelorabschluss: via ALMAWEB:

              2. Mai - 31. Mai

Bewerber mit ausländischem Bachelorabschluss: via UNI-ASSIST:

              15. April - 31. Mai

  • Bis 31.5.: Bewerber:Innen bewerben sich fristgerecht und über das entsprechende Bewerbungsportal
  • Bis ca. Mitte Juni: die Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft
  • Bis ca. Mitte Juli: Alle Bewerbungen, die vollständig eingegangen sind, kommen in das Auswahlverfahren, in dem die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen geprüft werden sowie zusätzliche Punkte vergeben werden anhand der Kriterien, die in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften definiert sind
  • Ca. Ende Juli: Hochladen der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im AlmaWeb-Web-Portal

Eine Bewerbung für mehrere Masterstudiengänge ist generell möglich. Es kann jedoch nur ein Studiengang begonnen werden.

M.Sc. Biochemie

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Biochemie oder ein Äquivalent mit Hauptfach Biochemie; ist der Abschluss noch nicht erfolgt, muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:

  • Allgemeine Botanik
  • Allgemeine Zoologie
  • Botanische Systematik
  • - Zoologische Systematik
  • Pflanzenphysiologie
  • Tierphysiologie
  • Forstbotanik
  • Agrarbiologie oder ökologische Landwirtschaft
  • Pflanzenernährung
  • Pflanzenökologie
  • Vegetationsökologie
  • Mikrobiologie
  • Genetik
  • Allgemeine Ökologie
  • Tierökologie oder Wildbiologie
  • Umwelt- oder Naturschutzbiologie
  • Biogeographie
  • Biochemie
  • Bioinformatik

3. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Die folgenden zwei Studienschwerpunkte werden angeboten:

  • Schwerpunkt A: Biotechnologie und Bioanalytik
  • Schwerpunkt B: Biomedizin

 

Bei der online-Bewerbung über das AlmaWeb-Portal müssen Sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden.

Mit der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 findet keine Eignungsfeststellungsprüfung mehr statt. Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen werden in der Zulassungsprüfung abgeprüft. Diese ist keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Zugangsvoraussetzungen gemäß der geltenden Studienordnung (s. Zugangsvoraussetzungen).

Nachdem die fachspezifische Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte vergeben. Die genauen Auswahlkriterien sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. durch Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
  • Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
  • Transcript of Records

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
  • ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
  • Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)

Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript or Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen).

Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

 

Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie in der Studiengangsdatenbank der Universität Leipzig,

im Studienführer 

und in der Studienordnung

(SO 2016 und darauf folgende Änderungssatzungen).

 

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

M.Sc. Neuroscience and Behavioural Biology (Daten zuletzt aktualisiert am 25.03.24)

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Biologie oder einem äquivalenten Fach, welches die in Punkt 2 genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt; liegt der Abschluss noch nicht, muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:

  • Allgemeine Zoologie
  • Verhaltensökologie
  • Zoologische Systematik
  • Physiologie
  • Mikrobiologie
  • Genetik
  • Neurobiologie
  • Biochemie
  • Bioinformatik
  • Verhaltensbiologie
  • Biologische Psychologie
  • Zellbiologie
  • Entwicklungsbiologie

3. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

Nachdem die fachlichspezifische Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:

  • Noten im zulassungsberechtigten Bachelorstudiengang
  • den im Bachelorstudiengang belegten Wahlpflichtmodulen & Passfähigkeit der Bachelorarbeit
  • Motivationsschreiben
  • Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung

 

Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Punktevergabe sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten. Diese wird voraussichtlich im Mai im Downloadbereich veröffentlicht.

 

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
  • Transcript of Records
  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
  • einen tabellarischen Lebenslauf

Optionale Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), welches das spezifische Interesse des Bewerbers:der Bewerberin darlegt. Es sollte relevante außeruniversitäre Tätigkeiten benennen. Es kann zusätzlich bis zu zwei Referenzschreiben eines Hochschullehrers:einer Hochschullehrerin enthalten
  • Zusammenfassung der Bachelorarbeit
  • Zuordnung der Bachelor-Wahlpflichtmodule zu den Themenbereichen Neurowissenschaften und/oder Verhaltensbiologie in tabellarischer Form; sollte aus der eingereichten Leistungsübersicht nicht eindeutig hervorgehen, dass es sich bei dem Modul um ein Wahlpflichtmodul handelt, reichen Sie bitte eine Bestätigung (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Bestätigung durch Ihr Studienbüro, ...) als Nachweis ein
  • Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
  • Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)

Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript or Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen)

Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biologie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
  • einen tabellarischen Lebenslauf

Optionale Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), welches das spezifische Interesse des Bewerbers:der Bewerberin darlegt. Es sollte relevante außeruniversitäre Tätigkeiten benennen. Es kann zusätzlich bis zu zwei Referenzschreiben eines Hochschullehrers:einer Hochschullehrerin enthalten
  • Zusammenfassung der Bachelorarbeit
  • Zuordnung der Bachelor-Wahlpflichtmodule zu den Themenbereichen Neurowissenschaften und/oder Verhaltensbiologie  in tabellarischer Form; sollte aus der eingereichten Leistungsübersicht nicht eindeutig hervorgehen, dass es sich bei dem Modul um ein Wahlpflichtmodul handelt, reichen Sie bitte eine Bestätigung (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Bestätigung durch Ihr Studienbüro, ...) als Nachweis ein
  • Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung

Da der Studiengang erstmalig zum Wintersemester 2024 angeboten wird, gibt es bisher noch keine amtlich bekanntgemachten Studiengangsdokumente. Daher können wir Ihnen an dieser Stelle nur die Entwurfsfassungen zur Verfügung stellen. Diese enstprechen den endgültigen Fassungen, sind aber noch nicht rechtskräftig.

STUDIENORDNUNG NBB_vorläufige Fassung
PDF 434 KB

Prüfungsordnung NBB_vorläufige Fassung
PDF 572 KB

Modulbeschreibungen NBB_vorläufige Fassung
PDF 255 KB

Studienverlaufsplan NBB_vorläufige Fassung
PDF 84 KB

 

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

M.Sc. Biodiversity, Ecology and Evolution

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Biologie oder ein Äquivalent mit Hauptfach Biologie; liegt der Abschluss noch nicht vor, muss nachgewiesen werden, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:

  • Allgemeine Botanik
  • Allgemeine Zoologie
  • Botanische Systematik
  • Zoologische Systematik
  • Pflanzenphysiologie
  • Tierphysiologie
  • Forstbotanik
  • Agrarbiologie oder ökologische Landwirtschaft
  • Pflanzenernährung
  • Pflanzenökologie
  • Vegetationsökologie
  • Mikrobiologie
  • Genetik
  • Allgemeine Ökologie
  • Tierökologie oder Wildbiologie
  • Umwelt- oder Naturschutzbiologie
  • Biogeographie
  • Biochemie
  • Bioinformatik

 

3. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

 

Mit der Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 findet keine Eignungsfeststellungsprüfung mehr statt. Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen werden in der Zulassungsprüfung abgeprüft. Diese ist keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Zugangsvoraussetzungen gemäß der geltenden Studienordnung (s. Zugangsvoraussetzungen).

Nachdem die fachspezifische Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:

  • Noten im zulassungsberechtigten Bachelorstudiengang
  • den im Bachelorstudiengang belegten Modulen & wenn die Bachelorarbeit in den Themenfeldern Ökologie oder Evolutionsforschung durchgeführt wird/wurde
  • Motivationsschreiben
  • Relevante Zusatzqualifikationen, wie z.B. langjähriges Engagement im Naturschutz, besondere Programmierkenntnisse, abgeschlossene Ausbildung in relevanten Bereichen (z.B. Gärtner:in, Forstwirt:in, Landwirt:in, Tierpfleger:in, …), mehrmonatiges Praktikum in einem relevanten Themenfeld (bevorzugt im Ausland))

Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
  • Transcript of Records
  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
  • einen tabellarischen Lebenslauf

Optionale Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Zusammenfassung der Bachelorarbeit
  • Übersicht der Bachelormodule mit eindeutigem Fokus auf die Themen Ökologie, Evolutionsforschung oder Biostatistik in tabellarischer Form; sollte aus der eingereichten Leistungsübersicht die Belegung nicht eindeutig hervorgehen, reichen Sie bitte einen Nachweis über die Modulbelegung ein
  • wenn vorhanden, Nachweis über relevante Zusatzqualifikationen (z.B. langjähriges Engagement in Naturschutzverbänden oder wissenschaftlichen Gesellschaften, besondere taxonomische Kenntnisse und bürgerwissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Biologie, besondere Programmierkenntnisse mit entsprechenden Nachweisen, abgeschlossene Ausbildung in relevanten Berufen (z. B. Gärtner:in, Forstwirt:in, Landwirt:in, Tierpfleger:in, Ranger, Laborant:in), Freiwilliges Ökologisches oder mehrmonatige Praktika in einem relevanten Themenfeld (bevorzugt auch im Ausland)
  • wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung

Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:

  • einen Lebenslauf
  • ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
  • Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)

Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen)

Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biodiversity, Ecology and Evolution an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

  • einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)

Optionale Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):

  • ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
  • Zusammenfassung der Bachelorarbeit
  • Übersicht der Bachelormodule mit eindeutigem Fokus auf die Themen Ökologie, Evolutionsforschung oder Biostatistik in tabellarischer Form; sollte aus der eingereichten Leistungsübersicht die Belegung nicht eindeutig hervorgehen, reichen Sie bitte einen Nachweis über die Modulbelegung ein
  • Wenn vorhanden, Nachweis über relevante Zusatzqualifikationen (z.B. langjähriges Engagement in Naturschutzverbänden oder wissenschaftlichen Gesellschaften, besondere taxonomische Kenntnisse und bürgerwissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Biologie, besondere Programmierkenntnisse mit entsprechenden Nachweisen, abgeschlossene Ausbildung in relevanten Berufen (z. B. Gärtner:in, Forstwirt:in, Landwirt:in, Tierpfleger:in, Ranger, Laborant:in), Freiwilliges Ökologisches oder mehrmonatige Praktika in einem relevanten Themenfeld (bevorzugt auch im Ausland))
  • Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung

 

Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie in der Studiengangsdatenbank der Universität Leipzig und in den Studiengangsdokumenten.

 

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Kenntnisse in folgenden Bereichen im jeweils genannten Umfang:

  • Methoden der Psychologie und Statistik (mind. 15 LP)
  • Empiriepraktikum (mind. 5 LP)
  • Psychologische Diagnostik inkl. Testtheorie (mind. 8 LP)
  • Grundlagenmodule (insgesamt mindestens 30 LP):
    • Entwicklungspsychologie
    • Sozialpsychologie
    • mindestens 2 der folgenden 4 weiteren Grundlagenbereiche:
      • Differentielle Psychologie
      • Persönlichkeitspsychologie
      • Allgemeine Psychologie
      • Biologische Psychologie
  • Anwendungsmodule (insgesamt mindestens 12 LP)
    • Arbeits- und Organisationspsychologie
    • Pädagogische Psychologie

3. Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen

4. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

  

a) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bereits abgeschlossen haben, reichen bitte folgende Nachweise darüber ein:

1. Prüfungszeugnis / Transcript of Records

2. Bachelorurkunde

 

b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie noch NICHT abgeschlossen haben, reichen bitte folgende Nachweise darüber ein:

1. Aktuelles Transcript of Records

  • nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres
  • Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.

 2. Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss

  • Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. des aktuellen Jahres abgelegt, aber noch nicht unbedingt bewertet sein).
  • Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch das Einreichen des Vordrucks Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums (Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite und auch während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt.)

ACHTUNG! Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau werden bei Bewerber:innen mit inländischem Studienabschluss und/oder deutscher Staatsbürgerschaft vorausgesetzt.

Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf mindestens Stufe C1 nachgewiesen werden  (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).

Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine Zugangsvoraussetzung für den Studiengang. Diese müssen für die Bewerbung aber nicht separat nachgewiesen werden, da wir davon ausgehen, dass Bewerber: innen im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.

Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:

1. Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und benoteten Modulprüfungen (§3 (4) a. i)

2. Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte (§3 (4) a. ii)

3. Besondere fachspezifische Eignung

Bei Vorliegen einer besonderen fachspezifischen Eignung (§3 (4) a. iii) können bis zu 9 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden. Die Prüfung auf Anerkennung der besonderen fachspezifischen Eignung beantragen Sie direkt im Bewerbungsportal. Das Vorliegen der besonderen fachspezifischen Eignung wird wie folgt geprüft:

3.1 Prüfung der spezifischen Modulbelegung 

Bei Belegung von bis zu zwei Wahl(pflicht)modulen mit dem Fokus Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie, Umweltpsychologie können pro 5 ECTS eines passenden Moduls 2 zusätzliche Zulassungspunkte (d.h. maximal 4 Zulassungspunkte) vergeben werden.

Der Nachweis, dass es sich bei den Modulen um Wahlpflichtmodule handelt, ist gegeben, wenn dies eindeutig aus dem Transcript of Records hervorgeht. Ist dies nicht klar ersichtlich, laden Sie bitte den entsprechenden Auszug aus den Studiengangsdokumenten (Seite aus dem Modulhandbuch, Auflistung der Wahl(pflicht)module in der Studienordnung, …) mit hoch. Bitte schicken Sie kein komplettes Modulhandbuch, sondern nur die Auszüge, die relevant sind, um das Modul als Wahl(pflicht)modul auszuweisen.

Wenn Module, die für die Vergabe der besonderen fachspezifischen Eignung relevant sind, noch nicht auf dem Transcript of Records aufgeführt sind, müssen Sie die Belegung dieser Module im aktuellen Sommersemester durch eine Bescheinigung Ihres Studienbüros nachweisen.

Module, die Sie außerhalb des Rahmens Ihres B.Sc. Studienganges im Fach Psychologie belegt haben, werden hierbei nicht akzeptiert.

3.2 Prüfung der Passung des Themas der Bachelorarbeit

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Themengebiet der Entwicklungspsychologie, Pädagogischen Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie oder Umweltpsychologie anfertigen/angefertigt haben, können 5 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden.

Die Prüfung erfolgt anhand der Vorlage der Zusammenfassung Ihrer Bachelorarbeit. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie zur Prüfung das Anmeldeformular der Bachelorarbeit (mit dem vorläufigen Titel der Arbeit und den Namen der Betreuer:innen/Gutachter:innen) sowie ein Konzept der Bachelorarbeit (max. 1-2 A4-Seiten) ein. 

4. für das Absolvieren eines mit dem Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie versehenen Bachelorstudiengangs Psychologie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) a. iv)

Hierfür müssen Sie keinen Nachweis vorlegen, da uns eine Liste mit allen Bachelorstudiengängen vorliegt, die zertifiziert sind (eine Übersicht, ob Ihr Studiengang zertifiziert ist, finden Sie hier)

5. Bis zu 2 Zusatzpunkte werden gutgeschrieben, wenn ein Nachweis einer Beschäftigung im Umfang von mindestens 150 Stunden als studentische Hilfskraft in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie oder Umweltpsychologie vorgelegt wird (§3 (4) a. v)

Um eine Beurteilung der Beschäftigung zu ermöglichen, muss der Nachweis auch die konkret ausgeführten Tätigkeiten beinhalten.

 

Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.

Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.

Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Gehirn und Verhalten

 

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie, Kognitionswissenschaften oder anderer äquivalenter Studiengänge oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Kenntnisse in folgenden Bereichen im jeweils genannten Umfang:

  • Methoden der Psychologie und Statistik (mind. 15 LP)
  • Empiriepraktikum (mind. 5 LP)
  • Psychologische Diagnostik inkl. Testtheorie (mind. 5 LP)
  • Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Biologische Psychologie (mind. 20 LP)

3. Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

4. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

a) Bewerber:innen, die ihr Bachelorstudium bereits abgeschlossenhaben, reichen bitte folgende Nachweise darüber ein:

1. Prüfungszeugnis / Transcript of Records

2. Bachelorurkunde

 

b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie noch NICHT abgeschlossen haben, reichen bitte folgende Nachweise darüber ein:

1. Aktuelles Transcript of Records

  • nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres
  • Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.

2. Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss

  • Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. des aktuellen Jahres abgelegt, aber noch nicht unbedingt bewertet sein).
  • Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch das Einreichen des Vordrucks Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums(Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite und auch während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt.)

ACHTUNG! Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau werden bei Bewerber:innen mit inländischem Studienabschluss und/oder deutscher Staatsbürgerschaft vorausgesetzt.

Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf mindestens Stufe C1 nachgewiesen werden  (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).

Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine Zugangsvoraussetzung für den Studiengang. Diese müssen für die Bewerbung aber nicht separat nachgewiesen werden, da wir davon ausgehen, dass Bewerber: innen im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.

Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:

1. Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und bewerteten Modulprüfungen (Module der Bereiche Biologische Psychologie, Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Statistik werden dabei doppelt gewichtet, (§3 (4) b. i)

2. Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte, §3 (4) b. ii)

3. Passfähigkeit der Bachelorarbeit

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Bereich Biologische, Allgemeine, Kognitive Psychologie oder Statistik anfertigen/angefertigt haben, können 5 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden (§3 (4) b. iii).

Die Prüfung erfolgt anhand der Vorlage der Zusammenfassung Ihrer Bachelorarbeit. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie zur Prüfung das Anmeldeformular der Bachelorarbeit (mit dem vorläufigen Titel der Arbeit und den Namen der Betreuer:innen/Gutachter:innen) sowie ein Konzept der Bachelorarbeit (max. 1-2 A4-Seiten) ein. 

4. Tätigkeit als studentische Hilfskraft

Bis zu 2 Zusatzpunkte werden gutgeschrieben, wenn ein Nachweis einer Beschäftigung im Umfang von mindestens 150 Stunden als studentische Hilfskraft in den Bereichen Biologische Psychologie, Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Statistik vorgelegt wird (§3 (4) b. iv).

Um eine Beurteilung der Beschäftigung zu ermöglichen, muss der Nachweis auch die konkret ausgeführten Tätigkeiten beinhalten.

 

Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.

Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.

Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie

 

1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Der Abschluss muss gemäß §9 (1) Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) an einer Universität oder einer Universität gleichgestellten Hochschule1 erworben worden sein

3. Der Abschluss muss in einem Studiengang nachgewiesen werden, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach §9 PsychThG und Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO (insbesondere §§ 12-15 und Anlage 1) entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 (3) PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat

4. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

5. Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens

1 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind entsprechend diesem Gesetz nicht gleichgestellt.

 

a) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bereits abgeschlossen haben:

1. Prüfungszeugnis / Transcript of Records

2. Bachelorurkunde

3. Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs

  • der Nachweis kann durch einen Vermerk auf der Bachelorurkunde, dem Zeugnis, dem Transcript of Records oder einem personalisierten Dokument Ihrer Bachelorhochschule erfolgen

 

b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie noch NICHT abgeschlossen haben:

1. Aktuelles Transcript of Records

  • nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres
  • Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.

2. Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss

  • Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein).
  • Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch das Einreichen des Vordrucks Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums(Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite sowie im Rahmen der online-Bewerbung über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.)
  • ACHTUNG: Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.

3. Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs

  • der Nachweis kann durch einen Vermerk auf der Bachelorurkunde, dem Zeugnis, dem Transcript of Records oder einem personalisierten Dokument Ihrer Bachelorhochschule erfolgen

Deutschkenntnisse auf Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens 

werden bei Bewerber:innen deutscher Staatsbürgerschaft und /oder deutschem Bachelorabschluss vorausgesetzt

Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf Stufe C2 nachgewiesen werden  (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).

Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine Zugangsvoraussetzung für den Studiengang. Diese müssen für die Bewerbung aber nicht separat nachgewiesen werden, da wir davon ausgehen, dass Bewerber: innen im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.

Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:

1. Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und bewerteten Modulprüfungen (§3 (4) c. i)

2. Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte, §3 (4) c. ii)

3. Belegung eines Seminars im Umfang von mindestens 15 Lehrveranstaltungsstunden (1 SWS) zu Interventionsmethoden in der Klinischen Kinder- und Jugendpsychotherapie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) c. iii)

Hierfür ist ein schriftlicher Nachweis der Belegung, ausgestellt durch die Prüfungsbehörde des Bachelorstudiengangs Psychologie, oder die Angabe auf dem eingereichten Transcript of Records notwendig

4. für das Absolvieren eines mit dem Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie versehenen Bachelorstudiengangs Psychologie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) c. iv)

Hierfür müssen Sie keinen Nachweis vorlegen, da uns eine Liste mit allen Bachelorstudiengängen vorliegt, die zertifiziert sind (eine Übersicht, ob Ihr Studiengang zertifiziert ist, finden Sie hier)

 

Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.

Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.

Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.

Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.

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