Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienplatz an unserer Fakultät interessieren. Welchen Bewerbungsweg Sie einschlagen müssen, hängt von einigen Faktoren ab: Sind Sie Studienanfänger:in oder bewerben Sie sich um einen Masterstudienplatz? Haben Sie einen inländischen oder einen ausländischen Hochschulabschluss? Sind Sie Inländer:in oder EU-Bürger:in oder kommen Sie aus dem Ausland zu uns? Bewerben Sie sich als Studienortwechsler von einer anderen Hochschule für ein höheres Semester? Eine erste Orientierung finden Sie auf dieser Seite.
Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang
Die Bewerbungen für die Bachelorstudiengänge werden vom Studierendensekretariat der Universität Leipzig koordiniert und betreut. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier
Die Fakultät für Lebenswissenschaften wird ab dem Wintersemester 2023/2024 das Ergebnis des Studieneignungstests Psychologie im Auswahlverfahren berücksichtigen.
Der Rat der Fakultät hat in seiner Sitzung im Dezember 2022 entschieden, dass die durch die Hochschule zu vergebenen Studienplätze nach den folgenden Auswahlkriterien vergeben werden sollen:
- 10 % nach Note der Hochschulzugangsberechtigung
- 10 % nach der Wartezeit
- 10 % nach Ergebnis des Studieneignungstests Psychologie
- 70 % nach einer Mischquote, bei der die Note der Hochschulzugangsberechtigung mit 60 % und das Ergebnis des Studieneignungstests mit 40 % gewichtet wird.
Der Studieneignungstest Psychologie findet einmal im Jahr an einem der ausgewiesenen Testorte statt. Eine Online-Testung ist nicht möglich. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. Die genauen Testorte und Testtermine sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr sollen hier veröffentlicht werden: Studieneineignungstest
Die Testdurchführung wird am 20. u. 21. Mai 2023 an stattfinden. Die genauen Testorte werden nach Abschluss der Anmeldephase bekanntgegeben.
Viele hilfreiche Informationen rund um die Einführung des Studieneignungstest sind hier zu finden. Leeren Sie ggf. den Browser Cache, um Zugriff auf die aktuellste Version der von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Verfügung gestellten Information zu erhalten.
Das Testergebnis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann in diesem Zeitraum nicht wiederholt werden. Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.
(Hinweis: Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen sowie Bewerbungen mit Anrechnung von Wartezeiten ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.)
Stand: 11. Januar 2023
Bewerbung auf einen Studienplatz im Lehramt Biologie
Die Bewerbungen für die Lehramtsstudiengänge werden vom Studierendensekretariat der Universität Leipzig koordiniert und betreut. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie hier
BEWERBUNG AUF EINEN MASTERSTUDIENPLATZ
Bewerber mit deutschem B.A.-Abschluss: via ALMAWEB:
2. Mai - 31. Mai
Bewerber mit ausländischem B.A.-Abschluss: via UNI-ASSIST:
15. April - 31. Mai
- Bis 31.5.: Bewerber:Innen bewerben sich fristgerecht und über das entsprechende Bewerbungsportal
- Bis ca. Ende Juni: In einem ersten Schritt wird geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen vollständig eingegangen sind (beim M.Sc. Biochemie, M.Sc. Biolgie und M.Sc. BEE entspricht dies der Eignungsfeststellungsprüfung) & Bereitstellen der Bescheide im AlmaWeb-Portal
- Bis ca. Mitte Juli: Alle Bewerbungen, die vollständig eingegangen sind, kommen in das Auswahlverfahren, in dem die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen geprüft werden sowie zusätzliche Punkte vergeben werden anhand der Kriterien, die in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften definiert sind
- Ca. Ende Juli: Hochladen der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide im AlmaWeb-Web-Portal
Die Bewerbung erfolgt komplett digital. Für den Bewerbungsprozess sind einfache (unbeglaubigte) Scans Ihrer Unterlagen ausreichend.
Sollten Sie ein Studienplatzangebot unserer Universität erhalten, benötigen wir für Ihre Immatrikulation jedoch zwingend beglaubigte Kopien. Sie werden mit dem Bescheid des Studienplatzangebotes aufgefordert werden, die entsprechenden beglaubigten Dokumente einzureichen. Nur bei Übereinstimmung der im Zuge der Bewerbung eingereichten Dokumente mit den beglaubigten Dokumenten kann dann die Immatrikulation erfolgen.
Eine Bewerbung für mehrere Masterstudiengänge ist generell möglich. Es kann jedoch nur ein Studiengang begonnen werden.
Individuelles BEWERBUNGSVERFAHREN DER MASTERSTUDIENGÄNGE
-
M.Sc. Biochemie
-
M.Sc. Biologie
-
M.Sc. BEE
-
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft
-
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Gehirn und Verhalten
-
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie
M.Sc. Biochemie
Die folgenden drei Studienschwerpunkte werden angeboten:
- Schwerpunkt A: Molekulare Biochemie/Bioanalytik
- Schwerpunkt B: Biotechnologie/Umweltbiochemie
- Schwerpunkt C: Biomedizin
Bei der online-Bewerbung über das AlmaWeb-Portal müssen Sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden.
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. durch Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
- Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
- Transcript of Records
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
- ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
- Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)
Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript or Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen).
Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biochemie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Studienplatz im Masterstudiengang Biochemie ist eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung. Mit der online-Bewerbung um einen Studienplatz und der Einreichung der geforderten Unterlagen nehmen Sie automatisch an der Eignungsfeststellungsprüfung teil. Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Passfähigkeit der Inhalte des Vorstudiums entsprechend der Eignungsfeststellungsordnung.
Damit die Eignung festgestellt werden kann, muss sowohl Englisch B2 nachgewiesen werden als auch Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:
- Grundlagen der Biochemie
‐ Proteinchemie/Enzymologie
‐ Molekularbiologie
‐ Biophysikalische Chemie
‐ Zellbiochemie/Zellgenetik
‐ Stoffwechselbiochemie
‐ Mikrobiologie
‐ Analytische Chemie
‐ Organische Chemie
‐ Strukturanalytik
Nachdem das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung feststeht, wird der entsprechende Bescheid im AlmaWeb-Portal hochgeladen.
Der Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung hat eine Geltungsdauer von in der Regel zwei Jahren.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte vergeben. Die genauen Auswahlkriterien sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie hier
und in der Studienordnung
(SO 2016 und darauf folgende Änderungssatzungen).
M.Sc. Biologie
Die folgenden drei Studienschwerpunkte werden angeboten:
- Biodiversität, Evolution und Ökologie
- Neuro- und Verhaltenswissenschaften
- ohne Schwerpunkt
Bei der online-Bewerbung über das AlmaWeb-Portal müssen Sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden.
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
- Transcript of Records
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), welches das spezifische Interesse des Bewerbers/der Bewerberin darlegt. Es sollte relevante außeruniversitäre Tätigkeiten benennen und ebenso – bei Bedarf – auf die Wahl des gewünschten Schwerpunkts eingehen. Es kann zusätzlich bis zu zwei Referenzschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin enthalten
Weitere Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):
- Zusammenfassung der Bachelorarbeit
- Zuordnung der Bachelor-Wahlpflichtmodule zu den Studienschwerpunkten Neuro- und Verhaltenswissenschaften, Biodiversität, Ökologie und Evolution oder ohne Schwerpunkt in tabellarischer Form
- Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
- Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)
Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript or Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen.
Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biologie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- ein aussagekräftiges Motivationsschreiben, das das spezifische Interesse des Bewerbers/der Bewerberin darlegt. Es sollte relevante außeruniversitäre Tätigkeiten benennen und ebenso – bei Bedarf – auf die Wahl des gewünschten Schwerpunkts eingehen. Es kann zusätzlich bis zu zwei Referenzschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin enthalten
Weitere Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):
- Zusammenfassung der Bachelorarbeit
- Zuordnung der Bachelor-Wahlpflichtmodule zu den Studienschwerpunkten Neuro- und Verhaltenswissenschaften, Biodiversität, Ökologie und Evolution oder ohne Schwerpunkt in tabellarischer Form
- Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Studienplatz im Masterstudiengang Biologie ist eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung. Mit der online-Bewerbung um einen Studienplatz und der Einreichung der geforderten Unterlagen nehmen Sie automatisch an der Eignungsfeststellungsprüfung teil.
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Passfähigkeit der Inhalte des Vorstudiums entsprechend der Eignungsfeststellungsordnung.
Damit die Eignung festgestellt werden kann, muss sowohl Englisch B2 nachgewiesen werden als auch Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:
- Allgemeine Botanik
- Allgemeine Zoologie
- Allgemeine Ökologie
- Botanische Systematik
- Zoologische Systematik
- Pflanzenphysiologie
- Tierphysiologie
- Mikrobiologie
- Genetik
- Neurobiologie
- Biochemie
- Bioinformatik
Nachdem das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung feststeht, wird der entsprechende Bescheid im AlmaWeb-Portal hochgeladen.
Der Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung hat eine Geltungsdauer von in der Regel zwei Jahren.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:
- Noten im zulassungsberechtigten Bachelorstudiengang
- Den im Bachelorstudiengang belegten Wahlpflichtmodulen & Passfähigkeit der Bachelorarbeit
- Motivationsschreiben
- Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung
Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Punktevergabe sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie hier
und in der Studienordnung
M.Sc. Biodiversity, Ecology and Evolution
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium bereits abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- Prüfungszeugnis und Bachelorurkunde
- Transcript of Records
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
Weitere Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):
- Zusammenfassung der Bachelorarbeit
- Wenn vorhanden, Nachweis über relevante Zusatzqualifikationen
- Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung
Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen den Bewerbungsunterlagen bitte folgende Unterlagen bei:
- einen Lebenslauf
- ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
- ein Transcript of Records über alle bisher absolvierten Module, deren Summe mindestens 140 LP betragen muss
- Nachweis, dass der Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Studiums bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann (d.h. alle Prüfungen müssen bis 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein)
Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch den Vordruck „Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums“ (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich herunterladen)
Achtung! Bewerber, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium nicht bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können nicht zum 01.10. in den Masterstudiengang Biodiversity, Ecology and Evolution an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nach §17 SächSHSFG (insbesondere allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
- einen Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (z.B. Nachweis von Englischunterricht von Klasse 7 bis 12 auf deutschem Abiturzeugnis, ...)
Weitere Unterlagen, für die im Auswahlverfahren zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden können (s.u. Auswahlverfahren):
- Zusammenfassung der Bachelorarbeit
- Wenn vorhanden, Nachweis über relevante Zusatzqualifikationen
- Wenn vorhanden, Nachweis über Leistungen in der studentischen Selbstverwaltung
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Studienplatz im Masterstudiengang Biodiversity, Ecology and Evolution ist eine bestandene Eignungsfeststellungsprüfung. Mit der online-Bewerbung um einen Studienplatz und der Einreichung der geforderten Unterlagen nehmen Sie automatisch an der Eignungsfeststellungsprüfung teil.
Die Eignungsfeststellungsprüfung ist keine Vorort-Prüfung, sondern eine Prüfung der eingereichten Unterlagen betreffs der Passfähigkeit der Inhalte des Vorstudiums entsprechend der Eignungsfeststellungsordnung.
Damit die Eignung festgestellt werden kann, muss sowohl Englisch B2 nachgewiesen werden als auch Kenntnisse in mindestens sechs der folgenden Bereiche mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten:
- Allgemeine Botanik
- Allgemeine Zoologie
- Botanische Systematik
- Zoologische Systematik
- Pflanzenphysiologie
- Tierphysiologie
- Forstbotanik
- Agrarbiologie oder ökologische Landwirtschaft
- Pflanzenernährung
- Pflanzenökologie
- Vegetationsökologie
- Mikrobiologie
- Genetik
- Allgemeine Ökologie
- Tierökologie oder Wildbiologie
- Umwelt- oder Naturschutzbiologie
- Biogeographie
- Biochemie
- Bioinformatik
Nachdem das Ergebnis der Eignungsfeststellungsprüfung feststeht, wird der entsprechende Bescheid im AlmaWeb-Portal hochgeladen.
Der Bescheid über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung hat eine Geltungsdauer von in der Regel zwei Jahren.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:
- Noten im zulassungsberechtigten Bachelorstudiengang
- den im Bachelorstudiengang belegten Modulen & wenn die Bachelorarbeit in den Themenfeldern Ökologie oder Evolutionsforschung durchgeführt wird/wurde
- Motivationsschreiben
- Relevante Zusatzqualifikationen, wie z.B. langjähriges Engagement im Naturschutz, besondere Programmierkenntnisse, abgeschlossene Ausbildung in relevanten Bereichen (z.B. GärtnerIn, ForstwirtIn, LandwirtIn, TierpflegerIn, …), mehrmonatiges Praktikum in einem relevanten Themenfeld (bevorzugt im Ausland)
Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Weiterführende Informationen zum Studiengang finden Sie hier und in der Studienordnung
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft
1. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann
2. Kenntnisse in folgenden Bereichen im jeweils genannten Umfang:
- Methoden der Psychologie und Statistik (mind. 15 LP)
- Empiriepraktikum (mind. 5 LP)
- Psychologische Diagnostik inkl. Testtheorie (mind. 8 LP)
- Grundlagenmodule (insgesamt mindestens 30 LP):
- Entwicklungspsychologie
- Sozialpsychologie
- mindestens 2 der folgenden 4 weiteren Grundlagenbereiche:
- Differentielle Psychologie
- Persönlichkeitspsychologie
- Allgemeine Psychologie
- Biologische Psychologie
- Anwendungsmodule (insgesamt mindestens 12 LP)
- Arbeits- und Organisationspsychologie
- Pädagogische Psychologie
3. Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
4. Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.
Einzureichende Unterlagen
a) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bereits abgeschlossen haben:
- Prüfungszeugnis / Transcript of Records
- Bachelorurkunde
b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie noch NICHT abgeschlossen haben:
- Aktuelles Transcript of Records
nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres
Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.
- Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss
Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. des aktuellen Jahres abgelegt, aber noch nicht unbedingt bewertet sein).
Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch das Einreichen des Vordrucks Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums (Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite und auch während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt.)
ACHTUNG! Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau werden bei Bewerber:innen mit inländischem Studienabschluss und/oder deutscher Staatsbürgerschaft vorausgesetzt.
Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf mindestens Stufe C1 nachgewiesen werden (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).
Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens müssen für die Bewerbung nicht separat nachgewiesen werden, da wir davon ausgehen, dass Bewerber: innen im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und benoteten Modulprüfungen (§3 (4) a. i)
2. Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte (§3 (4) a. ii)
3. Besondere fachspezifische Eignung
Bei Vorliegen einer besonderen fachspezifischen Eignung (§3 (4) a. iii) können bis zu 9 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden. Die Prüfung auf Anerkennung der besonderen fachspezifischen Eignung beantragen Sie direkt im Bewerbungsportal. Das Vorliegen der besonderen fachspezifischen Eignung wird wie folgt geprüft:
3.1 Prüfung der spezifischen Modulbelegung
Bei Belegung von bis zu zwei Wahl(pflicht)modulen mit dem Fokus Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie, Umweltpsychologie können pro 5 ECTS eines passenden Moduls 2 zusätzliche Zulassungspunkte (d.h. maximal 4 Zulassungspunkte) vergeben werden.
Der Nachweis, dass es sich bei den Modulen um Wahlpflichtmodule handelt, ist gegeben, wenn dies eindeutig aus dem Transcript of Records hervorgeht. Ist dies nicht klar ersichtlich, laden Sie bitte den entsprechenden Auszug aus den Studiengangsdokumenten (Seite aus dem Modulhandbuch, Auflistung der Wahl(pflicht)module in der Studienordnung, …) mit hoch. Bitte schicken Sie kein komplettes Modulhandbuch, sondern nur die Auszüge, die relevant sind, um das Modul als Wahl(pflicht)modul auszuweisen.
Wenn Module, die für die Vergabe der besonderen fachspezifischen Eignung relevant sind, noch nicht auf dem Transcript of Records aufgeführt sind, müssen Sie die Belegung dieser Module im aktuellen Sommersemester durch eine Bescheinigung Ihres Studienbüros nachweisen.
Module, die Sie außerhalb des Rahmens Ihres B.Sc. Studienganges im Fach Psychologie belegt haben, werden hierbei nicht akzeptiert.
3.2 Prüfung der Passung des Themas der Bachelorarbeit
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Themengebiet der Entwicklungspsychologie, Pädagogischen Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie oder Umweltpsychologie anfertigen/angefertigt haben, können 5 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden.
Die Prüfung erfolgt anhand der Vorlage der Zusammenfassung Ihrer Bachelorarbeit. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie zur Prüfung das Anmeldeformular der Bachelorarbeit (mit dem vorläufigen Titel der Arbeit und den Namen der Betreuer:innen/Gutachter:innen) sowie ein Konzept der Bachelorarbeit (max. 1-2 A4-Seiten) ein.
4. für das Absolvieren eines mit dem Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie versehenen Bachelorstudiengangs Psychologie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) a. iv)
Hierfür müssen Sie keinen Nachweis vorlegen, da uns eine Liste mit allen Bachelorstudiengängen vorliegt, die zertifiziert sind (eine Übersicht, ob Ihr Studiengang zertifiziert ist, finden Sie hier)
5. Bis zu 2 Zusatzpunkte werden gutgeschrieben, wenn ein Nachweis einer Beschäftigung im Umfang von mindestens 150 Stunden als studentische Hilfskraft in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Pädagogische Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialpsychologie oder Umweltpsychologie vorgelegt wird (§3 (4) a. v)
Um eine Beurteilung der Beschäftigung zu ermöglichen, muss der Nachweis auch die konkret ausgeführten Tätigkeiten beinhalten.
Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.
Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt Gehirn und Verhalten
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie, Kognitionswissenschaften oder anderer äquivalenter Studiengänge oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann
- Kenntnisse in folgenden Bereichen im jeweils genannten Umfang:
- Methoden der Psychologie und Statistik (mind. 15 LP)
- Empiriepraktikum (mind. 5 LP)
- Psychologische Diagnostik inkl. Testtheorie (mind. 5 LP)
- Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Biologische Psychologie (mind. 20 LP)
- Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.
Einzureichende Unterlagen
a) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium bereits abgeschlossen haben:
- Prüfungszeugnis / Transcript of Records
- Bachelorurkunde
b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium noch NICHT abgeschlossen haben:
- Aktuelles Transcript of Records
nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres)
Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.
- Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss
Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein).
Der Nachweis erfolgt durch einen Vermerk auf dem Transcript or Records oder durch den Vordruck Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs (dieser wird Ihnen während des Bewerbungsprozesses im AlmaWeb zur Verfügung gestellt oder Sie können ihn auf dieser Homepage im Downloadbereich runterladen)
ACHTUNG! Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Gehirn und Verhalten an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau werden bei Bewerber:innen mit inländischem Studienabschluss und/oder deutscher Staatsbürgerschaft vorausgesetzt.
Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf mindestens Stufe C1 nachgewiesen werden (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).
Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens müssen für die Bewerbung nicht nachgewiesen werden, da davon ausgegangen werden kann, dass Bewerber im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:
- Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und bewerteten Modulprüfungen (Module der Bereiche Biologische Psychologie, Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Statistik werden dabei doppelt gewichtet, (§3 (4) b. i)
- Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte, §3 (4) b. ii)
- Passfähigkeit der Bachelorarbeit
Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit im Bereich Biologische, Allgemeine, Kognitive Psychologie oder Statistik anfertigen/angefertigt haben, können 5 zusätzliche Zulassungspunkte vergeben werden (§3 (4) b. iii).
Die Prüfung erfolgt anhand der Vorlage der Zusammenfassung Ihrer Bachelorarbeit. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie zur Prüfung das Anmeldeformular der Bachelorarbeit (mit dem vorläufigen Titel der Arbeit und den Namen der Betreuer:innen/Gutachter:innen) sowie ein Konzept der Bachelorarbeit (max. 1-2 A4-Seiten) ein.
- Tätigkeit als studentische Hilfskraft
Bis zu 2 Zusatzpunkte werden gutgeschrieben, wenn ein Nachweis einer Beschäftigung im Umfang von mindestens 150 Stunden als studentische Hilfskraft in den Bereichen Biologische Psychologie, Allgemeine Psychologie, Kognitive Psychologie und Statistik vorgelegt wird (§3 (4) b. iv).
Um eine Beurteilung der Beschäftigung zu ermöglichen, muss der Nachweis auch die konkret ausgeführten Tätigkeiten beinhalten.
Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.
Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.
M.Sc. Psychologie mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie
- Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Psychologie oder Nachweis, dass der Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann
- Der Abschluss muss gemäß §9 (1) Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) an einer Universität oder einer Universität gleichgestellten Hochschule1 erworben worden sein
- Der Abschluss muss in einem Studiengang nachgewiesen werden, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach §9 PsychThG und Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO (insbesondere §§ 12-15 und Anlage 1) entspricht und für den die nach Landesrecht zuständige Stelle gemäß § 9 (3) PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat
- Kenntnisse der englischen Sprache Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
1 Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind entsprechend diesem Gesetz nicht gleichgestellt.
Informationen zu Aufbau und Inhalten des Studiengangs finden Sie auf der Webseite des Instituts für Psychologie.
Einzureichende Unterlagen
a) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bereits abgeschlossen haben:
- Prüfungszeugnis / Transcript of Records
- Bachelorurkunde
- „Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs“ zum Nachweis bzw. zur Prüfung des Vorliegens der berufsrechtlichen Voraussetzungen
Der entsprechende Vordruck wird Ihnen im Downloadbereich dieser Webseite sowie im Rahmen der online-Bewerbung über das Portal AlmaWeb zur Verfügung gestellt.
Wenn die Bestätigung der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Studienabschlusses bereits auf der Bachelor-Urkunde oder dem Transcript of Records ausgewiesen ist, müssen Sie diese Bescheinigung nicht zusätzlich einreichen.
b) Bewerber:innen, die ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie noch NICHT abgeschlossen haben:
- Aktuelles Transcript of Records
nicht älter als vom 01.03. des aktuellen Jahres)
Das Transcript of Records muss neben den persönlichen Daten der Bewerber:innen und den Angaben zum Studiengang für jedes aufgeführte Modul den Umfang der erworbenen Leistungspunkte sowie die Note bzw. bei unbenoteten Modulen ein „bestanden“ ausweisen.
- Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss
Bewerber:innen müssen gegenüber der Auswahlkommission nachweisen, dass sie ihr B.Sc. Studium im Fach Psychologie bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen werden (d.h. alle Prüfungen müssen bis zum 30.09. abgelegt, aber noch nicht bewertet sein).
Der Nachweis erfolgt durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Transcript of Records oder durch das Einreichen des Vordrucks Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums (Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite sowie im Rahmen der online-Bewerbung über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.)
ACHTUNG! Nur Bewerber:innen, die ihr erstes berufsqualifizierendes Studium im Fach Psychologie bis zum 30.09. abgeschlossen haben, können zum 01.10. in den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Leipzig immatrikuliert werden.
- Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs
Um die berufsrechtliche Anerkennung Ihres Studiengangs nachzuweisen, können Sie unseren Vordruck Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs nutzen. Dieser wird Ihnen im Downloadbereich auf dieser Webseite sowie im Rahmen der online-Bewerbung über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Wenn die Bestätigung der berufsrechtlichen Anerkennung Ihres Studienabschlusses bereits auf der Bachelor-Urkunde oder dem Transcript of Records ausgewiesen ist, müssen Sie diese Bescheinigung nicht zusätzlich einreichen.
Deutschkenntnisse auf Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
werden bei Bewerber:innen deutscher Staatsbürgerschaft und /oder deutschem Bachelorabschluss vorausgesetzt
Von Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation Deutschkenntnisse auf Stufe C2 nachgewiesen werden (Übersicht akzeptierter Zertifikate – unter Zugangsvoraussetzungen > Sprachkenntnisse).
Englischkenntnisse auf mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens müssen für die Bewerbung nicht nachgewiesen werden, da davon ausgegangen werden kann, dass Bewerber:innen im Laufe Ihrer schulischen Ausbildung Englischkenntnisse in ausreichendem Umfang erworben haben.
Nachdem die fachliche Eignung für den Studiengang festgestellt wurde, werden laut aktueller Auswahlsatzung zur Vergabe von Studienplätzen an der Fakultät für Lebenswissenschaften im Auswahlverfahren Zulassungspunkte nach folgenden Kriterien vergeben:
- Nach Leistungspunkten gewertete Durchschnittsnote aus allen zum Zeitpunkt der Bewerbung abgelegten und bewerteten Modulprüfungen (§3 (4) c. i)
- Note der Hochschulzugangsberechtigung (bis zu 6 Zulassungspunkte, §3 (4) c. ii)
- Belegung eines Seminars im Umfang von mindestens 15 Lehrveranstaltungsstunden (1 SWS) zu Interventionsmethoden in der Klinischen Kinder- und Jugendpsychotherapie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) c. iii)
Hierfür ist ein schriftlicher Nachweis der Belegung, ausgestellt durch die Prüfungsbehörde des Bachelorstudiengangs Psychologie, oder die Angabe auf dem eingereichten Transcript of Records notwendig
- für das Absolvieren eines mit dem Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Psychologie versehenen Bachelorstudiengangs Psychologie (5 Zulassungspunkte, §3 (4) c. iv)
Hierfür müssen Sie keinen Nachweis vorlegen, da uns eine Liste mit allen Bachelorstudiengängen vorliegt, die zertifiziert sind (eine Übersicht, ob Ihr Studiengang zertifiziert ist, finden Sie hier)
Die Beantragung der zusätzlichen Zulassungspunkte erfolgt direkt im Bewerbungsportal.
Detaillierte Ausführungen zu den Auswahlkriterien und der Vergabe der Zulassungspunkte sind in der Auswahlsatzung der Fakultät für Lebenswissenschaften festgehalten.
Als Hilfestellung welche Dokumente Sie für das Bewerbungsverfahren benötigen, haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich.