Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Behandlungsangebot.
Bei der kognitiven Verhaltenstherapie handelt es sich um ein Therapieverfahren, bei dem das Verhalten und die Gedanken („Kognitionen“) der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen. Zu Beginn der Therapie wird gemeinsam erarbeitet, welche Faktoren problematisches Verhalten auslösen und aufrechterhalten. Genau an diesen Faktoren wird dann mithilfe verschiedener altersgerechter Methoden gearbeitet.
Bei der Kognitiven Verhaltenstherapie spielen Lernprozesse eine wichtige Rolle, daher werden in den Therapiesitzungen häufig neue Denk- und Verhaltensweisen eingeübt. Das kann zum Beispiel auch durch Hausaufgaben zwischen den Sitzungen geschehen.
Langfristiges Ziel der Therapie ist es, dass die Kinder und Jugendlichen Strategien erlernen, um sich in schwierigen Situationen „selbst zu helfen“.
Unser psychotherapeutisches Behandlungsangebot richtet sich vor allem an Kinder und Jugendliche mit:
- Ängsten (z. B. Trennungsängste, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, Panikstörung und Generalisierte Angststörung)
- Depressionen
- Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen (ADS und ADHS)
- Schulischen Problemen (Teilleistungsstörungen)
- Essstörungen (Bulimie, Anorexie)
- Einnässen und Einkoten nach dem 5. Lebensjahr
- Regulationsstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter (exzessives Schreien, Schlaf- und Fütterstörungen)
- Zwängen
- Tic-Störungen
- Oppositionell-trotzigem Verhalten
- Anpassungsstörungen als Reaktion auf schwierige lebensgeschichtliche Ereignisse
- Traumatischen Ereignissen
- Emotionale Belastungen durch Trennung der Eltern
- Ein- und Durchschlafstörungen
Patient:innen mit akuter Suizidgefährdung oder Abhängigkeitserkrankungen können nicht bei uns ambulant behandelt werden.
Die Dauer der Therapie hängt davon ab, welche psychischen Erkrankungen und Auffälligkeiten bei dem Kind oder Jugendlichen vorliegen und wie stark diese sind. Zu Beginn jeder Therapie erfolgt ein Sprechstundentermin, bei dem wir uns einen ersten Überblick über die aktuelle Problemlage verschaffen, den Behandlungsbedarf einschätzen und Möglichkeiten der Behandlung erläutern.
Danach dienen weitere Sprechstunden und probatorische (vorbereitende) Sitzungen mit Ihrem Kind und Ihnen der weiteren diagnostischen Abklärung und Informationsgewinnung. Psychotherapeutische Gespräche, Beobachtungen, Spiel, diagnostische Interviews und das Ausfüllen von Fragebögen helfen uns dabei, die weiteren Schritte zu planen. Daraufhin können entweder eine Akuttherapie (max. 12 Termine) oder eine Kurzzeittherapie (max. 24 Termine) beantragt werden. Insgesamt können maximal 60 Termine von der Krankenkasse übernommen werden (Langzeittherapie).
Die Termine dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt.
Wenn Sie an einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in unserer Hochschulambulanz interessiert sind, dann melden Sie sich bitte zunächst telefonisch unter +49 341 97-35953 während unserer Sprechzeiten an (Montags von 9:30 bis 11 Uhr oder Donnerstag 10:30 bis 11:30 Uhr). Wir werden Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin mit:
- Versicherungskarte des Kindes
- Vorbefunde (falls vorhanden)
- Schulzeugnisse in Kopie
- Anmeldebogen
- ggf. Einverständniserklärung bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten
Je nach dem Alter der Kinder und Jugendlichen und der Art der Probleme ist es häufig erforderlich, dass Sie als Eltern an einigen Terminen teilnehmen. Dabei ist Ihr Kind entweder mit dabei oder es finden reine Elterngespräche statt. Auch der Einbezug von Lehrkräften und Erzieher:innen ist ein wichtiger Bestandteil der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen. Oftmals ist es für Veränderungen wichtig, dass viele Beteiligte „zusammenarbeiten“.
Bei Jugendlichen ab 15 Jahren kann die Therapie auch ohne Einbezug der Eltern stattfinden.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) übernommen.
In unserer Hochschulambulanz können Kinder und Jugendliche von 0 bis 21 Jahren behandelt werden. Wer älter ist, kann sich beispielsweise an die Hochschulambulanz für Erwachsene wenden.
Für die Psychotherapie eines Kindes ist bis zum Alter von 15 Jahren das schriftliche Einverständnis beider Sorgeberechtigter zwingend erforderlich. Hat ein Elternteil kein Sorgerecht, ist seine Zustimmung hingegen nicht notwendig.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG FÜR GETRENNT LEBENDE SORGEBERECHTIGTE
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Nein, denn Medikamente können nur von einem Psychiater oder einer Psychiaterin verschrieben werden. Bei einer Psychotherapie geht es darum, gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für Probleme zu entwickeln. Sollte darüber hinaus eine medikamentöse Behandlung nötig sein, kann eine:r Kinder- und Jugendpsychiater:in hinzugezogen werden.
Ja, das ist ab 15 Jahren möglich.
Alle Psychotherapeut:innen stehen unter Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie deinen Eltern und anderen Personen aus deinem Umfeld (z.B. Lehrer:innen) nur erzählen dürfen was du in der Therapie gesagt hast, wenn du damit einverstanden bist.
Nummer gegen Kummer: 116 111
Telefonseelsorge: 0800 1110 111
Krisenchat (Whats-App Beratung für unter 25-Jährige): https://krisenchat.de/
Im Notfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Kinder- und Jugendpsychiatrie oder rufen den ärztlichen Notdienst.
- Notruf: 112
- Kliniken für Kinder- und Jugendpsychologie in Leipzig:
- Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, Universitätsklinikum Leipzig, Liebigstraße 20a, Haus 6, 04103 Leipzig, Telefon: +49 341 97-24010 / +49 341 97-24105
- Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Park-Krankenhaus Leipzig-Südost GmbH
Strümpellstr. 41, 04289 Leipzig, Telefon: +49 341 864 1301
- Kinder- und Jugendnotdienst Leipzig: +49 341 4112130