Aktuelle Infos/Termine
- Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24 und das Sommersemester 2024 ist abgelaufen. Informationen zum nächsten Bewerbungszeitraum werden ab Oktober 2023 hier bekannt gegeben.
- Zur gezielten Vorbereitung auf Erasmus nutzen Sie bitte auch die Informationen der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig. Der Stabsstelle Internationales können Sie auch auf Facebook folgen.
Ihre Bewerbung für Erasmus
- Bewerbungsformular ausfüllen.
- Motivationschreiben erstellen:
Bitte formulieren Sie auf maximal einer DINA 4 Seite Ihre Motivation, warum Sie an die von Ihnen ausgewählte Universität gehen wollen. Gehen Sie dabei besonders darauf ein, inwieweit der Studienaufenthalt eine Ergänzung des Studienangebots im Hinblick auf Ihr weiteres Studium bietet. Welche persönlichen Weiterentwicklungen versprechen Sie sich von diesem Studienaufenthalt? - Kopie Ihrer Noten beifügen.
Die Bewertung der Bewerbungen erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Noten
- Motivationsschreiben
Wir bitten von der elektronischen Übermittlung der Bewerbungsunterlagen abzusehen!
Wann ist der günstigste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt im Studiengang?
Grundsätzlich sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Pläne zum Auslandsstudium oder Auslandspraktikum informieren, um Ihren Auslandsaufenthalt sinnvoll in Ihren Studienverlaufsplan zu integrieren. Termine der Informationsveranstaltungen für das Wintersemester 2024/25 und/oder Sommersemster 2025 und Ansprechpartner:innen werden hier bekannt gegeben.
Ausländische Partnerhochschulen und Institutionen
Aktuelle Erasmus-Studienplätze und Ansprechpersonen (Erasmus-Fachkoordinator:innen) für Ihren Fachbereich & Erfahrungsberichte finden Sie hier: Moveon - Portal für Auflandsaufenthalte.
Auslandsstudium und Auslandspraktikum mit Erasmus+, Anerkennung von Leistungen und Auslandsaufenthalt weltweit
Alle Studierenden können sich für ein ERASMUS+ Auslandsstudium bewerben.
Wichtigste Eckpunkte für ein Studium:
- Förderung eines Studiums ab 3 Monate Dauer
- 3 bis 12 Monate Studium an einer Partneruniversität
- (innerh. der 28 EU-Staaten + Türkei, Norwegen, Island, Lichtenstein, FYR Mazedonien (ausgenommen Schweiz & Deutschland))
- Voraussetzungen
- Abschluss erstes Studienjahr bei Antritt des/ der Erasmus+ Semester(s)
- Erfüllung des erforderlichen Sprachniveaus (Unterrichtssprache vor Ort)
- Die Registrierung zur Erasmus+ Förderung muss von den Studierenden selbstständig vorgenommen werden.
- ländergestaffeltes, taggenau berechnetes Stipendium (30 Tage = 1 Monat). Informieren Sie sich über die einzelnen Fördersätze.
- Erlass von Studiengebühren an der Partneruniversität
- Mehrfachförderung
Jede:r Student:in stehen je 12 Monate Erasmus+ 'Kontingent' pro Studienphase (BA/ MA/ Promotion), bzw. 24 Monate in Staatsexamens-/Diplomstudiengängen zur Verfügung. Das 'Kontingent' ist (zeitlich) individuell für Erasmus+ (Praktikum und/ oder Studium) nutzbar.
Ein Praktikum über Erasmus+ wird von den Studierenden selbst organisiert und findet an einer eigenständig ausgesuchten Einrichtung statt.
Dabei sind Anfangs- und Endzeitpunkt des Praktikums frei wählbar, das Praktikum sollte lediglich eine Mindestdauer von 60 Tagen (zwei Monaten) aufweisen.
Die Förderung über Erasmus + ist dabei während des Studiums (bzw. während der Promotion), aber auch innerhalb des 1. Jahres nach Studienabschluss möglich.
Wichtigste Eckpunkte für ein Praktikum:
- Praktika ab 60 Tage Dauer förderbar (Anfangs- und Endzeitpunkt des Praktikums frei wählbar)
- Teilnahme unabhängig der Nationalität möglich
- Förderung freiwilliger & obligatorischer Praktika in den 28 EU Mitgliedsstaaten + Türkei, Norwegen, Island, Liechtenstein und FYR Mazedonien (ausgenommen Schweiz)
- ländergestaffeltes, taggenau berechnetes Stipendium (30 Tage = 1 Monat)
Für eine Förderung im Rahmen das Erasmus+ Praktikum ist Folgendes erforderlich:
- Antragstellung bis 1 Monat vor Praktikumsbeginn, bzw. im Falle einer Graduiertenförderung während des letzten Studiensemesters
- Zur Anerkennung des Praktikums die unterzeichnete Praktikumsvereinbarung zwischen Student:in, Praktikumseinrichtung und Fachkoordinator:in des Faches an der Universität Leipzig
- Nachweis über Immatrikulation für das Semester des Praktikumsbeginns bzw. der Nachweis über die Exmatrikulation
- Online-Registrierung für das Stipendium
Für fachbezogene Fragen zum Praktikum und für die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung kontaktieren Sie bitte Dr. Sascha Krause.
Für die Erasmus+ Praktikumsvereinbarung und deren Unterzeichnung wenden Sie sich bitte an Prof. Jana Holtmann.
Bitte beachten Sie auch die Bewerbungshinweise und -dokumente für ein Erasmus+ Stipendium der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig.
Mindestanforderungen für Leistungen
Es müssen mindestens 25 ECTS-Punkte erworben werden, davon mindestens 10 ECTS-Punkte im Fachbereich Psychologie.
Wie kann ich mir im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
- Studienvorhaben absprechen
Vor dem Auslandsaufenthalt sollte mit dem Fachbereich abgesprochen werden, welche Kurse der ausländischen Gastuniversität auf den eigenen Studiengang anerkannt werden können. - Sie erstellen gemeinsam mit Dr. Sascha Krause eine Studienvereinbarung.
Dabei sind folgende Kriterien wichtig für die Kursauswahl an der ausländischen Universität:
- die zu erreichende Lernergebnisse sind vergleichbar, v.a. die zu erwerbenden Kompetenzen (genannt in der Modulbeschreibung)
- das Niveau der Studienstufe ist vergleichbar
- die Kurse passen in das Qualifikationsziel und Studienprofil Ihres Studienganges
- der zu erbringende Arbeitsaufwand ist vergleichbar
Falls Sie sich für einen Auslandsaufenthalt weltweit (d. h. außerhalb Europas) interessieren, finden Sie Informationen zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten hier.
Außerdem bietet die Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig zahlreiche Auskünfte zu Fach- oder Sprachkursen sowie zu Möglichkeiten, die Abschlussarbeit im Ausland vorzubereiten oder zu schreiben.