Vergessen Sie nicht:

Kontrollieren Sie rechtzeitig vor jeder Prüfung, ob sich Termine oder Räume geändert haben!

Bitte nutzen Sie zur Kommunikation mit dem Studienbüro stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikelnummer an. 

Prüfungstermine Wintersemester 2023/2024

Die Prüfungstermine sind ab jetzt hier einsehbar. 

Bitte beachten Sie, dass es noch zu Änderungen kommen kann!

Prüfungstermine B. Sc. und M. Sc. Psychologie 
PDF 145 KB

Prüfungstermine B. Sc. Biologie, B. Sc. Biochemie, Lehramt Biologie
PDF 108 KB

Prüfungstermine andere Studiengänge und SQ-Modul
PDF 83 KB

Zuletzt aktualisiert am: 01. März 2024

► B.Sc. Biologie, 6. FS

Ihre Modulanmeldung ist gleichzeitig die Anmeldung zur Modulprüfung. Mehr müssen Sie nicht unternehmen, auch nicht, falls Sie eine erste Wiederholungsprüfung ablegen müssen.

Wie erfolgt die Anmeldung zur ersten Wiederholungsprüfung (Zweitversuch)?

Bei Nichtbestehen zum Ersttermin werden Sie automatisch zum Termin im Nach- und Wiederholungsprüfungszeitraum angemeldet und können daran teilnehmen. Da Sie ein Jahr Zeit für die Wiederholungsprüfung haben, muss dieser Termin nicht wahrgenommen werden. Eine automatische Prüfungsanmeldung erfolgt ebenso für den Termin im nächsten Jahr. 

Wenn Sie zum Ersttermin krank sind oder einen anerkannten Grund haben, der vorher durch den Prüfungsausschuss genehmigt wurde, müssen Sie den Termin im Nach- und Weiderholungszeitraum wahrnehmen. Ausnahme davon ist lediglich Krankheit, die Sie durch eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen müssen oder andere Gründe, die Sie schriftlich durch den Prüfungsausschuss genehmigen lassen müssen. 

Wie melde ich mich zur zweiten Wiederholungsprüfung an?

Sollten Sie in einem Modul eine zweite Wiederholungsprüfung benötigen, kann das nur auf Antrag geschehen. Die Prüfung dürfen Sie erst zum nächstmöglichen, regulären Prüfungstermin ablegen. Beantragen Sie eine solche Teilnahme rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsausschuss. Für den Antrag können Sie sich am Muster „Antrag an den Prüfungsausschuss“ orientieren.

Wie melde ich mich von einer Modulprüfung ab?

Nur wenn Sie sich fristgemäß von einem Modul abmelden, sind Sie auch von der entsprechenden Prüfung abgemeldet.
Sollten Sie jedoch zum Prüfungstermin aus gesundheitlichen Gründen prüfungsunfähig sein, dann reichen Sie bitte die von einem Arzt ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit ein. Die Entscheidung, ob Sie prüfungsunfähig sind, wird allein vom Prüfungsausschuss und nicht vom Arzt getroffen. Daher reicht die klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus. Fragen dazu beantworten wir unter Warum ist eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit notwendig?
Können Sie aus studienbedingten Gründen (z.B. Praktika, zeitgleiche Prüfungen) nicht teilnehmen, beantragen Sie bitte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss eine Abmeldung von diesem konkreten Prüfungstermin. Bitte orientieren Sie sich am Muster „Antrag an den Prüfungsausschuss“ und reichen Sie auch Belege dafür ein, warum Ihre Prüfungsteilnahme nicht möglich ist. Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses werden Sie schriftlich informiert.
In diesen beiden Fällen sind Sie automatisch zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.

Falls Sie eine Prüfung nicht im Erstversuch bestehen, sind Sie automatisch zum nächstmöglichen Wiederholungstermin angemeldet. Da die Prüfungsordnung vorschreibt, dass die Wiederholung innerhalb eines Jahres zu erfolgen hat, können Sie sich für den Fall, dass der Wiederholungstermin noch im gleichen Semester stattfindet, bis eine Woche vor dem Prüfungstermin per E-Mail ans Studienbüro von der Prüfung abmelden.

Wenn Sie aber wegen Prüfungsunfähigkeit oder nach Genehmigung des Prüfungsausschusses an der Erstprüfung nicht teilgenommen haben, gilt obenstehende Regelung für Sie nicht.

Bitte beachten Sie: Sind Sie fristgemäß von einer Wiederholungsprüfung abgemeldet, dürfen Sie auch nicht teilnehmen. Tun Sie es dennoch, zählt Ihr Ergebnis nicht.

Was ist der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss ist jenes Gremium, das die Einhaltung der Prüfungsordnung zu überwachen und zu garantieren hat. Daher sind alle Abweichungen von der Prüfungsordnung ausnahmslos vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Er setzt sich aus Lehrenden und einem studentischen Vertreter zusammen. Alle seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Möchten Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag stellen, um in einem begründeten Ausnahmefall von der Prüfungsordnung abweichen zu dürfen, orientieren Sie sich bitte an unserer Vorlage Antrag an den Prüfungsausschuss.

Beispiele für die Prüfungsan- und abmeldung

Zur Veranschaulichung der oben genannten Bestimmungen finden Sie im Folgenden ein paar Beispiele:

  • Beispiel Nummer 1
    Erster Prüfungstermin 17.02.2020
    Prüfungsergebnis: 5,0 (nicht bestanden)
    automatische Anmeldung zum Wiederholungstermin am 19.03.2020
    eine Abmeldung von der Prüfung ist bis 12.03.2020, 23:59 Uhr möglich
  • Beispiel Nummer 2
    Erster Prüfungstermin 17.02.2020
    Prüfling ist prüfungsunfähig
    automatische Anmeldung zum Wiederholungstermin am 19.03.2020
    eine Abmeldung von der Prüfung ist nicht möglich
  • Beispiel Nummer 3
    Erster Prüfungstermin 17.02.2020
    Prüfling ist prüfungsunfähig
    automatische Anmeldung zum Wiederholungstermin am 19.03.2020
    Prüfungsergebnis: 5,0 (nicht bestanden)
    automatische Anmeldung zum Wiederholungstermin am 10.02.2021
    eine Abmeldung von der Prüfung ist nicht möglich (Wiederholung muss innerhalb eines Jahres erfolgen)

Wie werden Prüfungsergebnisse veröffentlicht?

Die Prüfer:innen tragen die Ergebnisse direkt in AlmaWeb ein. Nach der Freischaltung können Sie diese unter Studium / Meine Prüfungen einsehen. Näheres steht in AlmaWeb unter Anleitung für Studierende.

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse durch Aushänge erfolgt nicht.

Obiges gilt natürlich nur für Module, die von der Fakultät für Lebenswissenschaften angeboten werden. 

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