Sind Sie zu einem Prüfungstermin oder während der Bearbeitungsphase Ihrer Abschlussarbeit erkrankt? Die Krankschreibung vom Hausarzt reicht in diesem Falle nicht aus, um sich ordnungsgemäß von der Prüfung abzumelden oder die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit zu verlängern. Sie benötigen eine Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit. Diese Bescheinigung reichen sie dann im Studienbüro ein.

Bitte nutzen Sie zur Kommunikation mit dem Studienbüro stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikelnummer an. 

Warum ist eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit notwendig?

Nur der Prüfungsausschuss ist befugt, die Prüfungsunfähigkeit zu einem konkreten Zeitpunkt für eine konkrete Prüfung festzustellen. Ein Mediziner hat diese Befugnis nicht. Daher ist es Ihre Aufgabe, Ihren Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der relevanten Krankheitssymptome zu entbinden. Eine Benennung der Diagnose ist jedoch weder erforderlich noch gewünscht.
Unsere Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit beachtet datenschutzrechtliche Vorgaben und steht unter der Aufsicht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Die Rechtskonformität ist vom Justitiariat der Universität Leipzig geprüft und durch Gerichtsentscheide bestätigt.

Ähnliche Formulare sind an der Juristenfakultät und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig sowie vielen anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland in Verwendung.

Die eingereichten Bescheinigungen der Prüfungsunfähigkeit sowie alle darauf vermerkten (krankheitsbezogenen) Daten sind nur den Beschäftigten des Studienbüros sowie der/dem jeweiligen Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses zugänglich. Sie unterliegen der Vertraulichkeit und werden keinesfalls an weitere Personen oder Institutionen übermittelt.

Wann brauche ich ein amtsärztliches Attest und wie bekomme ich es?

In allen Studiengängen der Biologie, Biochemie und Psychologie akzeptiert der Prüfungsausschuss die Vorlage der vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit. Nur in Einzelfällen erhalten Sie vom Prüfungsausschuss den Bescheid, ein amtsärztliches Attest vorlegen zu müssen.

Ein amtsärztliches Attest wird vom Gesundheitsamt der Stadt Leipzig ausgestellt. Melden Sie sich am Prüfungstag bis 8 Uhr zur telefonischen Terminabsprache beim Gesundheitsamt und stellen Sie sich dann persönlich zwischen 8 und 15 Uhr dort vor. Sind sie so schwer erkrankt, dass der Gang zum Gesundheitsamt nicht zumutbar ist, klären Sie dies zusätzlich telefonisch ab.

Legen Sie dem Amtsarzt für die Ausstellung des Attests folgende Dokumente vor:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder haus-/fachärztlicher Befundbericht oder Krankenhausbericht mit zugrunde liegender Diagnose
  • Personalausweis mit Leipziger Anschrift oder Meldebestätigung der Stadt Leipzig bei Zweitwohnsitz

Das Gesundheitsamt erhebt eine Gebühr von derzeit 60 Euro, zahlen Sie möglichst mit EC-Karte oder den genauen Betrag in bar.

Was ist der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss ist jenes Gremium, das die Einhaltung der Prüfungsordnung zu überwachen und zu garantieren hat. Daher sind alle Abweichungen von der Prüfungsordnung ausnahmslos vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.

Er setzt sich aus Lehrenden und einem studentischen Vertreter zusammen. Alle seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Möchten Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag stellen, um in einem begründeten Ausnahmefall von der Prüfungsordnung abweichen zu dürfen, orientieren Sie sich bitte an unserer Vorlage Antrag an den Prüfungsausschuss.

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