1. Das Laborpraktikum soll dazu dienen Methoden zu erlernen, die zur Anfertigung einer Masterarbeit benötigt werden. Das Laborpraktikum soll daher in derselben AG stattfinden, in der auch die Masterarbeit absolviert wird.
  2. Das Laborpraktikum umfasst eine Dauer von mindestens 6 Wochen.
  3. Teilnahmevoraussetzung sind sechs belegte (das heißt „zur Prüfung zugelassen“) Module mit je 10 LP, davon müssen vier bestanden sein.
  4. Das Seminar Laborpraktikum wird in der jeweiligen Arbeitsgruppe besucht und kann auch im Rahmen des AG Seminars abgeleistet werden.
  5. Das Laborpraktikum wird mit einem Vortrag abgeschlossen, der unbenotet bleibt und lediglich zur Überprüfung der Teilnahme dient und diese bestätigt.