Allgemeine Hinweise

Dies ist die Seite der Studienfachberatung für bereits immatrikulierte Psychologiestudierende der Universität Leipzig. Sie finden hier allgemeine Informationen zu studiengangsübergreifenden Fragen (siehe unten stehende FAQs). Wenn Ihr Anliegen damit nicht beantwortet ist, informieren Sie sich bitte zunächst in den Studienführern, Ordnungen und Modulbeschreibungen.

Für folgende Studiengänge bieten wir eine Studienfachberatung an. Sie finden dort die jeweiligen Ansprechpartner:innen:

Immatrikulierte Psychologiestudierende beachten bitte, dass Sie sich bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung oder Rücktritt von Modulen bzw. Prüfungen direkt an das Studienbüro wenden.

FAQs Allgemeine Regelungen

Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss für Psychologie?

Dafür gibt es eine Vorlage. Ihren Antrag schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Prüfungsausschuss für Psychologie
z.Hd. Almut Löhrmann
Talstraße 33
04103 Leipzig

 

Mögliche Gründe für eine Antragsstellung an den Prüfungsausschuss sind:

- Prüfungsterminverlegung auf Nach- und Wiederholungszeitraum

Das ist nur im Ausnahmefall möglich sofern schwerwiegende Gründe die Absolvierung im regulären Prüfungszeitraum nicht zulassen; dem Antrag sind Nachweise über den Verhinderungsgrund beizufügen (Urlaub gehört nicht dazu).

- Antrag auf 2. Wiederholung einer Modulprüfung

Der Antrag soll Erläuterung der Gründe des zweimaligen Nichtbestehens enthalten, Informationen dazu werden im Einzelfall per Bescheid mitgeteilt.

Genehmigung externer Gutachter für Bachelor- und Master-Arbeiten:

Informationen finden Sie in dieser Präsentation

- Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten:

Das ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn Gründe, die der Studierende nicht selbst zu verantworten hat, eingetreten sind. Die Kenntnisnahme der Verlängerung der Bearbeitungszeit ist vom Gutachter durch Unterschrift auf dem Antrag zu bekunden.

Im Rahmen des B.Sc. Psychologiestudiums müssen Sie 30 sogenannte Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) nachweisen. Vpn-Stunden werden für die Teilnahme an psychologischen Studien vergeben. Bitte beachten Sie, dass diese Studien zwingend am Institut für Psychologie unserer Universität absolviert werden müssen. Die Teilnahme wird per Unterschrift auf diesem Dokument bestätigt. 

Was muss ich zur Vorbereitung der Praktika beachten?

Zuerst besuchen Sie bitte die praktikumseinführende Veranstaltung des Praktikumsbeauftragten. Den Teilnahmeschein geben Sie dann im Prüfungsamt ab und unterschrieben eine Erklärung entsprechend der Praktikumsordnung. Dann erhalten Sie Ihre personenbezogenen Vertragsunterlagen. Eine Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Praktikumsvertrages reichen Sie vor Beginn der Tätigkeit wieder im Prüfungsamt ein. Praktikumsberichte werden nach Tätigkeitsende von der Praktikumsstelle unterschrieben, eine Kopie geben Sie im Prüfungsamt ab. Praktikumsnachweise können auch in anderer Form ausgestellt werden; wichtig ist, dass die Praktikumsdauer bestätigt wird.

Für eine Übersicht möglicher Praktikumsstellen in allen Bereichen psycgologischer Tätigkeitsfelder gibt es seitens des Instituts einen Moodle Kurs. Den Zugangsschlüssel zu diesem Kurz erhalten Sie in der Einführungsveranstaltung.

Auf der Seite der Praktikumsbeauftragten finden Sie die jeweils aktuellen Praktikumsordnungen für Ihren Studiengang.

 

SHK-/WHK-Stelle als Praktikumsäquivalent:

Prinzipiell ist es möglich, dass Sie sich SHK- bzw. WHK-Tätigkeiten partiell oder vollständig als Praktikumsleistung anrechnen lassen. Es sollte sich dabei nicht um reine Hilfstätigkeiten (z.B. Kopieren) handeln, sondern um Tätigkeiten, bei denen Sie einen inhaltlichen Einblick in relevante Tätigkeitsfelder der Psychologie gewinnen (z.B. inhaltliche Mitarbeit an Forschungsprojekten).

Um sich eine SHK- oder WHK-Tätigkeit als Praktikum anrechnen zu lassen, müssen Sie das bereits vor Beginn Ihrer Hilfskrafttätigkeit beim Prüfungsausschuss beantragen. Der Antrag muss folgende Punkte beinhalten:

    - Name und Berufsbezeichung des/der Betreuer:in

    - inhaltliche Beschreibung der geplanten Tätigkeiten durch den/die Betreuer:in

    - Einverständnis des/der Betreuer:in, dass die Hilfskrafttätigkeit als Praktikum angerechnet werden kann

Nach Abschluss der Tätigkeit sind Nachweise im Studienbüro einzureichen, aus denen die Tätigkeiten und die Anzahl der geleisteten Gesamtstunden hervorgehen. Für ein 4-wöchiges Vollzeitpraktikumsäquivalent müssen 150 Stunden, für ein 6-wöchiges Vollzeitpraktikumsäquivalent 240 Stunden nachgewiesen werden.

Wenn Sie eine Approbation als Psychotherapeut:in anstreben, beachten Sie bitte, dass laut PsychThApprO besondere Anforderungen an die Praktika erfüllt sein müssen. Eine Anrechnung von SHK/WHK-Tätigkeiten ist in diesem Fall sehr unwahrscheinlich.

 

Praktika im Bachelorstudiengang Psychologie

Wichtige Informationen zu den Praktika im Bachelorstudiengang Psychologie finden Sie unter dem Punkt "Praktika im Bachelorstudiengang Psychologie" auf folgender Seite.

 

Praktikumsanerkennung für Master-Studierende vor Studienbeginn:

Das ist nur möglich, wenn das Praktikum nach der letzten Bachelorprüfung absolviert wurde. Dies ist mit eindeutigen Nachweisen zu belegen. Dazu sind die Praktikumsnachweise und eine Kopie des Bachelorzeugnisses einreichen.

Wie komme ich zu einem Thema für meine Bachelor- oder Masterarbeit, und welche Fristen muss ich beachten?

Die Anforderungen und Fristen für die Anfertigung von Bachelorarbeiten sowie die Modalitäten der Themenvergabe werden in dieser Präsentation erklärt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit erst anmelden können, wenn Sie 120 erworbene Leistungspunkte im B.Sc. Psychologie nachweisen können.

 

Richtlinien für die Gestaltung von Bachelor- und Masterarbeiten

Die Richtlinien für die Bachelorarbeiten finden Sie in folgender Präsentation.

Die Richtlinien für die Masterarbeiten finden Sie in folgender Präsentation.

 

Darf ich meine Bachelor- oder Masterarbeit an einer externen Institution anfertigen?

Im Regelfall werden Qualifizierungsarbeiten am Institut für Psychologie angefertigt. Gelegentlich kann es sich jedoch aus inhaltlichen Gründen ergeben, dass eine Kooperation außerhalb der Psychologie sinnvoll ist. Es kann jedoch passieren, dass Ihr externer Ansprechpartner/Betreuer Ihre Arbeit nicht begutachten darf. Sie sollten sich daher rechtzeitig um geeignete Gutachter Ihrer Arbeit kümmern. In der Regel ist es zwingend erforderlich, dass der Erstgutachter ein:e Professor:in am Institut für Psychologie ist. Für den Zweitgutachter gelten spezielle Regelungen, die in dieser Präsentation zusammengefasst sind. Prinzipiell wäre es sehr ratsam, sich mit der externen Themenvorstellung an einen Hochschullehrer innerhalb des Instituts zu wenden, der sich bereit erklärt, als Gutachter zu fungieren.

Diese Präsentation enthält nochmal ausführlichere Informationen zum Thema der Abschlussarbeiten am Institut.

Wenn Sie ein Urlaubssemester einlegen wollen (z.B. für ein Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt) müssen Sie einen Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist im Studierendensekretariat einreichen. Nähere Hinweise sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Wie erhalte ich mein Zeugnis?

Die Zeugnisdokumente werden ausgestellt, wenn alle für den Studienabschluss erforderlichen Modulergebnisse vorliegen und die Bachelor- oder Masterarbeit von beiden Gutachtern bewertet wurde. Die Abschlussdokumente für Bachelor und Master Psychologie werden i.d.R. persönlich im Studienbüro während der Sprechzeiten abgeholt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Laufzettel und Alumnibescheinigung, die Sie bei Abgabe der Bachelor- /Masterarbeit erhalten haben, ausgefüllt mitgebracht werden. Es ist aber auch möglich, die Dokumente per Einschreiben zuzuschicken. Dazu ist eine Vollmacht erforderlich, die handschriftlich zu unterschreiben ist und die Zieladresse enthalten muss (Laufzettel und Alumnibescheinigung sind vorher einzureichen).

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