Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch!
Wir möchten Sie und Ihr ungeborenes Baby bestmöglich unterstützen und schützen.

Sollten Sie nicht Studierende der Fakultät für Lebenswissenschaften (Studiengänge Biochemie, Biologie und Psychologie) sein, wenden Sie sich bitte an Ihr eigenes Studienbüro. 

Bitte nutzen Sie zur Kommunikation mit dem Studienbüro stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben Ihre Matrikelnummer an. 

Schwangerschaft

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Eine schwangere Frau, Foto: Colourbox
Eine schwangere Frau, Foto: Colourbox

Das Mutterschutzgesetz in Deutschland gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen. Das Gesetz schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

 

Die Universität ist verpflichtet die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr ungeborenes Kind zu überprüfen. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung müssen erforderliche und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.

 

Wir bitten daher um Anzeige Ihrer Schwangerschaft im Studienbüro bei Frau Wohlfarth. Sie vereinbart dann mit Ihnen einen Termin, an dem Sie das Formular „Meldung Schwangerschaft“ gemeinsam ausfüllen. Zu diesem Termin bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis (z.B. Mutterpass, ärztliche Bescheinigung) mit, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht.

 

Gleichzeitig informieren Sie bitte die Praktikumsleitung, falls ein Laborpraktikum ansteht. Dann kann definiert werden, vor welchen Tätigkeiten der Embryo zu schützen ist.

 

Über das Studierendensekretariat können Sie außerdem ein Urlaubssemester beantragen.

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