Sie haben Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und möchten Ihre wissenschaftliche Laufbahn fortführen? Ihr Forschergeist ist ungebrochen und Sie gehen aktuellen Forschungsfragen mit Begeisterung nach? Die Fakultät für Lebenswissenschaften bietet Ihnen ideale Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion beziehungsweise Habilitation. Unsere Professorinnen und Professoren unterstützen Sie gern.

Habilitation

Bitte machen Sie sich für ein erfolgreiches Verfahren rechtzeitig mit der Habilitationsordnung der Fakultät für Lebenswissenschaften vertraut. Gerne auch in englisch, mit den Statutory Regulations for Habilitation.

Habilitationsordnung
PDF 180 KB

Statutory Regulations for Habilitation
PDF 177 KB

HABilitation: Abgabebestätigung Pflichtexemplare Unibibliothek

Checkliste zur Annahme von Hochschulschriften durch die UNIBIBLIOTHEK
PDF 1 MB

Promotion

Über das Graduiertenzentrum Lebenswissenschaften können Sie Ihr Promotionsvorhaben strukturieren und zwischen verschiedenen Promotionsprogrammen wählen. Außerdem stehen Ihnen die Workshops der Graduiertenakademie Leipzig zur Verfügung, die Ihrer überfachlichen Qualifikation, internationalen Vernetzung und systematischen Karriereentwicklung dienen werden.

Sobald Sie ein Thema und eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihre Promotion gefunden haben, können Sie beantragen, in die Doktorandenliste aufgenommen zu werden. Nach dem Eintrag in die Doktorandenliste können Sie sich auch als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Universität Leipzig immatrikulieren. Die Immatrikulation ist für die Promotion keine Voraussetzung. 

Je nach dem, wie Sie Ihre Promotion strukturieren, sammeln Sie ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zur reinen Forschungsarbeit die erforderlichen ETCS-Punkte, indem Sie an Kolloquien teilnehmen, Workshops besuchen und im Rahmen wissenschaftlicher Veranstaltungen Poster präsentieren oder Vorträge halten.

Wenn Sie Ihre Dissertation fertig geschrieben und gebunden haben, beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Die Eröffnung wird vom Fakultätsrat beschlossen, die Gutachter prüfen und bewerten Ihre Arbeit. Wenn die Arbeit zur Annahme empfohlen ist, wird ein Termin für die Verteidigung festgelegt. Das Promotionverfahren schließen Sie ab, indem Sie die Pflichtexemplare Ihrer Arbeit in der Universitätsbibliothek abgeben.

Dann bekommen Sie Ihre Promotionsurkunde feierlich ausgehändigt.

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